MFG kritisiert neue Umsetzungsnovelle: Brüssel diktiert, Oberösterreich verschärft Strafen ohne echten Bedarf

Die aktuelle Novelle zum Oö. Bautechnikgesetz und zum Oö. EU-Begleitregelungs- und Umsetzungsgesetz zeigt exemplarisch, wie EU-Vorgaben unmittelbar zu Verschärfungen im Landesrecht führen – selbst dann, wenn vor Ort kein akuter Handlungsbedarf besteht. Denn wie aus der Regierungsvorlage hervorgeht, dient die Novelle ausschließlich der Umsetzung von EU-Recht, um ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren und drohende Strafzahlungen abzuwenden. Eine konkrete Trinkwasserkrise in Oberösterreich ist damit nicht verbunden.

Konkret wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Informationspflichten über den Wasserpreis von bisher 1.000 Euro auf bis zu 36.000 Euro angehoben. Gleichzeitig wird ein neuer Straftatbestand für den Einsatz unzulässiger Bauprodukte geschaffen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Zusätzlich werden bestehende Informationspflichten ausgeweitet – etwa durch die verpflichtende Bereitstellung von Informationen auch in digitaler Form, beispielsweise über Hyperlinks.

LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann, sieht darin ein typisches Beispiel für politische Fehlentwicklung: „Wir haben keine Trinkwasserkrise in Oberösterreich – aber wir bekommen drastisch höhere Strafen und zusätzliche Vorschriften, weil Brüssel es verlangt. Nicht der tatsächliche Bedarf im Land entscheidet, sondern der Umsetzungsdruck aus der EU.“

Tatsächlich ist die Trinkwasserversorgung in Oberösterreich insgesamt stabil. Probleme treten vor allem punktuell auf – etwa bei kleineren Anlagen, nach Starkregenereignissen oder durch Nitrat- und Pestizideinträge. Diese Herausforderungen erfordern gezielte Maßnahmen vor Ort – nicht pauschale Strafverschärfungen.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Regierungsvorlage festhält, dass durch die Novelle weder für das Land noch für Gemeinden oder Bürger nennenswerte Mehrkosten entstehen. Gleichzeitig werden Strafrahmen deutlich erhöht, neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen und bestehende Verpflichtungen – etwa bei Information und Nachweis – weiter konkretisiert.

Krautgartner abschließend: „Wer es ernst meint mit Entlastung, Deregulierung und weniger Bürokratie, darf nicht ständig über Brüssel klagen – und dann trotzdem jeden neuen Umsetzungsakt widerspruchslos mittragen. Wir brauchen eine Politik, die Oberösterreichs Interessen verteidigt, statt jeden neuen Regulierungsimpuls pflichtschuldig ins Landesrecht zu gießen. Unter solchen Umständen muss es auch erlaubt sein, die Sinnhaftigkeit einer solchen EU-Mitgliedschaft offen zu diskutieren.“

Rückfragehinweis:
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