Initiativantrag: Entlastungswoche auch für Heimhilfen und Fach- und Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Entlastungswoche auch für Heimhilfen und Fach- und Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, Heimhelfer sowie Fach- und Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung als Anspruchsberechtigte auf eine „Entlastungswoche“ in den Geltungsbereich des Art V § 3a Abs 2 NSchG-Novelle 1992, BGBl. 473/1992, idF I 214/2022 aufzunehmen.

Begründung

Personen, die in einem der in § 1 GuKG BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt sind, gebührt ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, als Schutzmaßnahme eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit. Die Entlastungswoche ist eine Maßnahme des Arbeitnehmerschutzes. Sie dient dem Ausgleich gesundheitlicher Belastungen des Krankenpflegepersonals. Einen Anspruch haben aufgrund des in der Bestimmung festgelegten Geltungsbereichs nur Mitarbeiter, die als Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beschäftigt sind. Laut den Erläuterungen zu dem Gesetz gelten als „Pflegeassistenz“ in diesem Sinne alle Berufe, die im Rahmen einer sonstigen Ausbildung eine gleichwertige Qualifizierung zur Pflegeassistenz erlangt haben, die einer Ausbildung in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf entspricht und die als Pflegeassistenz arbeiten. Aufgrund dessen fallen aus dem Bereich der Sozialberufe die Fach-Sozialbetreuer sowie Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (BA), Altenarbeit (A) und Familienarbeit (F) in den Geltungsbereich. Keinen Anspruch auf eine Entlastungswoche haben die Heimhilfen sowie die Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB).

Heimhelfer liefern einen wichtigen Beitrag zum langen Erhalt der Eigenständigkeit der zu pflegenden Personen und sind somit eine unverzichtbare Berufsgruppe im Versorgungswesen. Heimhelfer arbeiten im Team mit der Hauskrankenpflege sowie mit den mobilen Betreuungsdiensten. Außerdem sind sie in Wohn- und Pflegeheimen, Tageszentren, Behinderteneinrichtungen, Nachbarschaftszentren und Wohnungsloseneinrichtungen tätig. Dass den Heimhilfen keine Entlastungswoche gebührt, führt in vielen dieser interdisziplinär zusammenarbeitenden Teams zu einer Ungleichbehandlung, Unsicherheiten und zu internen Querelen. Um diesen Umstand zu beseitigen und um auch die fordernde Arbeit der Heimhilfen und Fach- und Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung anzuerkennen, bedarf es einer Zuerkennung der Entlastungswoche auch für diese Berufe.

Linz, am 20.04.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 502/2023

Entlastungswoche auch für Heimhilfen und Fach- und Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung