Initiativantrag: Katastrophenfonds für Gemeinden

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Katastrophenfonds für Gemeinden

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, einen mit EUR 5.000.000,00 dotierten Fonds einzurichten, aus dessen Mitteln den Kostenträgern die Kosten für Sondereinsatzmittel und Verbrauchsgüter gem. § 6 Abs 1 Z 3 Oö. Feuerwehrgesetz, die im Rahmen von Einsätzen bei Elementarereignissen zur Setzung von Erstmaßnahmen zur Abwehr von drohender und zur Beseitigung unmittelbarer Gefahr eingesetzt werden und welche derzeit von den Kostenträger gem. § 6 Abs 1 letzter Satz Oö. Feuerwehrgesetz selbst zu tragen sind, ersetzt werden.

Begründung

Es wird momentan an einer Novelle des Oö. Feuerwehrgesetzes gearbeitet (Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2023). Wesentlicher Aspekt ist die Erweiterung der Kostenersatzpflicht hinsichtlich der Sondereinsatzmittel, die im Rahmen von Feuerwehreinsätzen bei Elementarereignissen zur Setzung von Erstmaßnahmen zur Abwehr von drohender und zur Beseitigung unmittelbarer Gefahr eingesetzt werden (§ 6 Abs 1 Z 3 Oö. Feuerwehrgesetz). Bisher mussten die Kosten für die Sondereinsatzmittel, die bei solchen Einsätzen verwendet wurden, vom Kostenträger, der im Regelfall die Gemeinde ist, getragen werden (§ 6 Abs 1 letzter Satz Oö. Feuerwehrgesetz). Künftig sollen nun diese Kosten an den, in dessen Interesse die Feuerwehr tätig wird (zB der Hauseigentümer), weiterverrechnet werden.

Wann es zu einem Beschluss dieser Erweiterung der Kostenersatzpflicht im Oö. Landtag kommt, steht derzeit noch nicht fest. Es wird bis dahin aber aufgrund der Notwendigkeit weiterführender Gespräche und Prüfungen noch einige Zeit verstreichen.

Aus diesem Grund soll ein Katastrophenfonds zur Abdeckung dieser Kosten für Sondereinsatzmittel, die derzeit den Kostenträgern nicht ersetzt werden, eingerichtet werden. Die Pflicht zur Tragung dieser Kosten schlägt sich bei den finanziell ohnehin über Gebühr belasteten Gemeinden zusätzlich nieder. Zur finanziellen Entlastung der Gemeinden ist aus dem Landesbudget ein zusätzlicher Katastrophenfonds mit EUR 5.000.000,00 zu dotieren (8.900 Einsätze im Jahr 2021 mit durchschnittlichen Kosten von EUR 500,00 für Sondereinsatzmittel, die nicht weiterverrechnet werden können = EUR 4.500.000,00, inflationsbereinigt ergibt dies rund EUR 5.000.000,00). Es sollte zusätzlich die Möglichkeit bestehen, diesen Fonds für den Fall, dass ein stärkeres Unwetter- und Hageljahr als das Jahr 2021 (welches Anlassfall für die Oö. Feuerwehrgesetz-Novelle 2023 und Grundlage der Berechnungen ist) auf uns zukommt, nach Genehmigung durch den Oö. Landtag aufstocken zu können. Der Fonds soll jährlich wiederkehrend dotiert werden, bis die angesprochene Novelle mit der Neuregelung in Kraft tritt.

Linz, am 15.06.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner

Beilage 568_2023

Katastrophenfonds für Gemeinden