Zusatzantrag: Einrichtung eines COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen

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Zusatzantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 693/2023 (Bericht des Finanzausschusses betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Finanzjahr 2024)
Budgetgruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung”
betreffend Einrichtung eines COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Im Unterabschnitt 1/429 „Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen” wird ein neuer Teilabschnitt mit der Bezeichnung „COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen” geschaffen und mit einem Betrag in Höhe von 27.600.000 Euro ausgestattet.
  2. Die Bedeckung dieser Mittel soll im Zuge des Nachtragsvoranschlages 2024 erfolgen. Diese Abänderung betrifft sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzierungshaushalt.

Begründung

Der Wunsch nach einer “Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen” wird zwar von unterschiedlichen Seiten kommuniziert, faktisch werden in diesem Bereich jedoch kaum ausreichende Handlungen gesetzt. Insbesondere ist in Oberösterreich auch nichts von einer Aufarbeitung der Corona-Zeit zu bemerken. Das Bundesland Niederösterreich ging in dieser Hinsicht als Vorreiter voraus: Im Niederösterreichischen Landtag wurde im heurigen Jahr beschlossen, einen COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen einzurichten. Der Fonds wird gut angenommen. Die Erstattung von Strafen, die auf Basis von später durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Gesetzen von niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden verhängt worden waren, ist bereits seit 30.06.2023 in Gange. Am 01.09.2023 ging der Fonds in die nächste Runde, die “Phase zwei der Wiedergutmachung”, in welcher weitere Entschädigungskategorien aus dem mit 31.300.000 Euro dotierten Topf freigegeben wurden. Nun können auch Anträge für andere Bereiche, wie etwa Entschädigungen für Impfbeeinträchtigungen oder langfristige Folgen von COVID-19, finanzielle Unterstützungen für die Behandlung von physischen und psychischen Schäden, die im Zusammenhang mit Corona oder den Corona-Maßnahmen entstanden sind, Nachhilfekosten oder etwa die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die von Corona oder den Corona-Maßnahmen betroffen sind, gestellt werden.

Um dieser positiven Entwicklung zu folgen, sollen die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen nun endlich auch in Oberösterreich aufgearbeitet und Schäden, die durch diese bei unseren Landsleuten entstanden sind, entschädigt werden. Demgemäß hat das Land Oberösterreich einen Fonds in der Höhe von 26.500.000 Euro (die Höhe des Betrags orientiert sich an der Höhe der Mittel, mit welchen der Corona-Hilfsfonds in Niederösterreich ausgestattet ist und wurde entsprechend der Einwohnerzahl angepasst) einzurichten. Aus diesem Fonds sollen insbesondere Maßnahmen zum Ausgleich von negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen finanziert werden. Die finanziellen Mittel des Fonds sollen insbesondere für folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona und Corona-Maßnahmen verwendet werden:

  • Maßnahmen zum Ausgleich von Schäden im Fall individueller Nachteile, wie zum Beispiel Rückerstattung von Strafgeldern, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden und Anwaltskosten zur Bekämpfung dieser Strafen;
  • Entschädigungszahlungen für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-lmpfung – auch außerhalb des Impfschadengesetzes; Impfbeeinträchtigungen sind gesundheitliche Nachteile, die nicht in den Anwendungsbereich des Impfschadengesetzes fallen bzw. ein Ausgleichsanspruch nach dem Impfschadengesetz trotz ärztlicher Bescheinigung nicht vorliegt;
  • Förderung von Vereinen, welche sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-lmpfungen ausweisen.
  • Maßnahmen, die geeignet sind, ärztlich bestätigte Erkrankungen als Langzeitfolgen von Coronamaßnahmen zu heilen bzw. die Heilung zu unterstützen;
  • Förderung von Sport- und sonstigen Vereinen wie insbesondere Elternvereinen, die Leistungen anbieten, die sich besonders eignen, bei Kindern und Jugendlichen coronabedingte Probleme zu bekämpfen bzw. wiedergutzumachen;
  • Maßnahmen insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener coronabedingter psychischer Probleme;
  • Maßnahmen insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit erforderlichen Therapien;
  • Maßnahmen zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit coronabedingtem Heim- oder Nachhilfeunterricht;
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit sonstigen erforderlichen Unterstützungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche bei Freizeitaktivitäten etc.

Das Land Oberösterreich wird weiters jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt worden sind, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. 

Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von maximal 1.100.000 Euro werden vom Land Oberösterreich in den Fonds eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben.

Im Sozialbudget 2024 muss somit der Betrag in Höhe von 27.600.000 Euro dafür vorgesehen werden, dass ein COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen eingerichtet werden kann.

Die Oö. Landesregierung hat in Folge ehestmöglich Richtlinien für die Abwicklung der Fondsmittel zu beschließen. In diesen Richtlinien ist insbesondere eine einfache, rasche und nach Möglichkeit automatisationsunterstützte Abwicklung sicherzustellen.

Linz, am 4.12.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Häusler, Krautgartner, Aigner

Beilage 714/2023

Zusatzantrag Einrichtung eines COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen