
Bessere Nachtversorgung ist wichtig – aber das Land muss transparent machen, was der neue 24-Stunden-Betrieb leisten soll.
In der Sitzung des Oö. Landtags am 9. Juli 2026 steht die Genehmigung einer Mehrjahresverpflichtung für den 24-Stunden-Flugrettungsbetrieb am Standort Suben auf der Tagesordnung. Die MFG Oberösterreich begrüßt grundsätzlich jede Verbesserung der notärztlichen Versorgung, sieht vor der Beschlussfassung jedoch noch Klärungsbedarf.
„Die Flugrettung kann Leben retten – gerade bei Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Unfällen oder in abgelegenen Regionen. Eine bessere Versorgung in den Nachtstunden ist daher grundsätzlich ein nachvollziehbares Ziel“, betont LAbg. Dagmar Häusler.
„Wenn das Land jedoch eine langfristige finanzielle Verpflichtung eingeht, muss auch klar sein, was mit diesem 24-Stunden-Betrieb konkret abgedeckt wird.“
Transparente Darstellung des Leistungsumfangs.
Aus Sicht der MFG braucht es vor allem eine transparente Darstellung des Leistungsumfangs. Ein Nachtflugbetrieb sei nicht automatisch mit einem umfassenden Nachtbergekonzept gleichzusetzen. Gerade bei schwierigen Einsätzen im Gelände, im Wald oder im alpinen Bereich müsse nachvollziehbar sein, welche Einsatzlagen der Standort Suben abdecken kann und wo weiterhin spezialisierte Ressourcen aus anderen Bundesländern erforderlich sind.
„Wir sagen nicht, dass der Standort Suben falsch ist. Wir sagen auch nicht, dass jeder Rettungshubschrauber eine Rettungswinde haben muss. Aber der Landtag sollte vor einer mehrjährigen Finanzierungszusage wissen, welches Versorgungskonzept dahintersteht und welche Grenzen dieses Modell hat“, so Häusler.
Wenn Spezialressourcen entscheidend werden.
Auch aus der Praxis wurde der MFG ein wesentlicher Punkt rückgemeldet: Entscheidend ist nicht nur, ob irgendwo in Österreich ein spezialisierter Hubschrauber verfügbar ist, sondern ob er den Einsatzort in Oberösterreich im konkreten Notfall auch tatsächlich erreichen kann. Der Fall der im November 2024 in Bad Goisern verunglückten 18-jährigen Touristin zeigt dieses Dilemma deutlich: Die junge Frau war im Bereich der Hohen Scharte unterwegs, stürzte rund 70 Meter ab, lag bei winterlichen Bedingungen schwer verletzt und unterkühlt im steilen Gelände und musste in der Dunkelheit aufwendig gerettet werden. Laut Medienbericht wurde dafür auch ein Notarzthubschrauber aus Kärnten angefordert; nach der Versorgung wurde die Schwerverletzte in das Universitätsklinikum Salzburg geflogen. Gerade dieser Fall zeigt: Diesmal konnte die Hilfe aus der Luft geleistet werden. Was aber, wenn eine dafür notwendige Spezialressource südlich der Alpen stationiert ist und ein Überflug nach Oberösterreich witterungsbedingt nicht sicher möglich ist? Die Alpen stellen eine Wetterscheide dar. Eine außerhalb Oberösterreichs stationierte Spezialressource kann daher nicht in jeder Lage selbstverständlich als Absicherung eingeplant werden. Genau solche Abhängigkeiten müssen in einem Gesamtkonzept offen berücksichtigt werden.
Transparenz als Grundlage politischer Mitbestimmung
Die MFG fordert daher keine grundsätzliche Absage an den 24-Stunden-Betrieb, sondern eine saubere Entscheidungsgrundlage: Welche Einsatzszenarien sollen abgedeckt werden? Welche Leistungen sind nicht umfasst? Welche Alternativen wurden geprüft? Und wie wird Oberösterreich bei Speziallagen künftig versorgt?
„Gerade weil es um Menschenleben und öffentliche Mittel geht, braucht es hier größtmögliche Klarheit. In der derzeitigen Form bleiben für uns noch Fragen offen“, so Häusler abschließend.
Rückfragehinweis:
MFG Oberösterreich
(+43 732) 7720 – 17402
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