Abänderungsantrag: Attraktivierung der Kindererziehungszeit

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 693/2023 (Bericht des Finanzausschusses betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Finanzjahr 2024)
Budgetgruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung”
betreffend die Attraktivierung der Kindererziehungszeit

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Im Teilabschnitt 1/46910 „Familienfördernde Maßnahmen” in der Voranschlagstelle 1/469108/7270 „Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen” veranschlagte Betrag in Höhe von EUR 8.000 wird im Ergebnis- und Finanzhaushalt um einen Betrag in Höhe von EUR 11.806.800 auf EUR 11.814.800 erhöht.
  2. Eingespart wird der Betrag im Teilabschnitt 1/24900 „Tagesbetreuung” bei der Voranschlagstelle 1 /249004/7305 „Gruppenförderung Krabbelstuben, Transfers an Gemeinden”, indem der veranschlagte Betrag von EUR 23.335.100 um EUR 4.077.700 auf EUR 19.257.400 gekürzt wird sowie in der Voranschlagstelle
    1/249004/7660 „Gruppenförderung Krabbelstuben, Beiträge an private Rechtsträger”, indem der veranschlagte Betrag von EUR 32.442.000 um EUR 7.729.100 auf EUR 24.712.900 gekürzt wird. Das betrifft sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzierungshaushalt.

Begründung

Um tatsächlich dem Anspruch, Kinderland Nummer eins sein zu wollen, gerecht werden zu können, ist es essenziell neben der Förderung der Fremdbetreuung in Krabbelstuben auch die Kindererziehungszeit durch die Eltern zu attraktiveren und der “Kinderbetreuungszeit” den “Berufsstatus” zu verleihen. Eine finanzielle Benachteiligung von Elternteilen, die sich bis zum Beginn des Kindergartens ganz der Kindererziehung widmen wollen, wäre demnach auszugleichen. Um diesem Ansatz zu entsprechen, wäre infolgedessen zu gewährleisten, dass alle Eltern bis zum Beginn der des Kindergartens einen Karenzanspruch haben und dieser ausgeweitet wird. Es sollte Eltern freistehen, ein solches Familienmodell, bei dem ein Elternteil arbeitet und der andere zu Hause bei den Kindern ist, zu wählen. Kinder zu bekommen, soll keine wirtschaftliche Abwägung sein.
Die Vorteile, die eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit im eigenen Familienverband mit sich bringen würde, liegen klar auf der Hand:

  • Jede Familie ist unterschiedlich, daher ist auch ihr Betreuungsbedarf individuell und bedarf einer individuellen Lösung. Um diese gewährleisten zu können, ist es wesentlich, aus verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten auswählen zu können. Die zusätzliche Betreuungsmöglichkeit im eigenen Familienverband würde ermöglichen, dass jede Familie individuell auswählen kann, welches Betreuungsmodell am besten für sie passend ist. Die Maßnahmen würden dazu beitragen, dass Familien durch die Betreuung der eigenen Kinder im Familienverband keinen finanziellen Nachteil erleiden und würden daher einen echten Mehrwert für Familien bieten und die Familien in unserem Land zu stärken.
  • Die zusätzliche Betreuungsmöglichkeit im eigenen Familienverband würde ermöglichen, den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu entschärfen.
  • Die zusätzliche Betreuungsmöglichkeit im eigenen Familienverband würde ermöglichen, Gemeinden und private Rechtsträger zu entlasten, indem sie weniger Krabbelstuben errichten und betreiben müssen, um den Betreuungsbedarf abdecken zu können. Insofern können dort Mittel eingespart werden, die dann für die finanzielle Förderung der Kinderbetreuung in der Familie verwendet werden können.

Kinder sind die Zukunft einer jeden Gesellschaft. Die Familie stützt unsere Gesellschaft von innen, denn die Familie ist die Keimzelle jeder Gesellschaft. Daher leisten Familien einen ebenso wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft wie es Berufstätige für unsere Wirtschaft tun, weshalb es eines finanziellen Ausgleichs beider Leistungen bedarf, um insgesamt als Gesellschaft zukunftsfit zu sein und zu bleiben.

Linz, am 4.12.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 711/2023

Abänderungsantrag: Attraktivierung der Kindererziehungszeit