Zusatzantrag: Einrichtung einer Fachambulanz für COVID-19-Impfgeschädigte

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Zusatzantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 693/2023 (Bericht des Finanzausschusses betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Finanzjahr 2024)
Budgetgruppe 5 Gesundheit
betreffend die Einrichtung einer Fachambulanz für COVID-19-Impfgeschädigte
(„Post-Vac-Ambulanz“)

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Im Unterabschnitt 1 /512 „Sonstige medizinische Beratung und Betreuung” wird ein neuer Teilabschnitt mit der Bezeichnung „Fachambulanz für COVID-19-lmpfgeschädigte” geschaffen und mit einem Betrag in Höhe von 100.000.000 Euro ausgestattet.
  2. Die Bedeckung dieser Mittel soll im Zuge des Nachtragsvoranschlages 2024 erfolgen. Diese Abänderung betrifft sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzierungshaushalt.

Begründung

Beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurden bis 30.09.2023 52.618 Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Injektion gemeldet. Berücksichtigt man das bei jeder Art von Medizin oder Impfung stattfindende Underreporting – laut Pharmig werden nur rund 6 Prozent von Arzneimittelnebenwirkungen gemeldet –, ist von mindestens 876.967 Fällen von Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Injektion in Österreich auszugehen.

Nicht nur weltweit, sondern auch in Österreich gibt es eine Reihe von plötzlich und unerwartet auftretenden Todesfällen unter COVID-19-Geimpften. Dies betrifft auch sehr junge Menschen. Weiters wird global über medizinische Phänomene wie eine Übersterblichkeit und Geburtenrückgänge bei einer gleichzeitigen drastischen Steigerung von Totgeburten berichtet.
Auch in Österreich wurde seit Beginn der Impfkampagne eine Übersterblichkeit beobachtet. Im Jahr 2022 wurde die Zahl der prognostizierten Sterbefälle um 7,4 Prozent übertroffen. Die Zahl der Covid-Toten (aufgrund der Zählweise fallen hierunter sowohl „an” als auch „mit” COVID-19 verstorbene Personen) sank gleichzeitig, die beobachtete Übersterblichkeit lässt sich somit nicht auf COVID-19 zurückführen (Quellen: https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2023/01/20230126Sterbefaelle2022.pdf; https://www.wienerzeitung.at/h/erneut-mehr-als-90000-sterbefalle-in-einem-jahr)

Es ist notwendig, COVID-19-Impfgeschädigten die bestmögliche medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Am Universitätsklinikum Marburg (Deutschland) besteht bereits eine Ambulanz für COVID-19-Impfgeschädigte („Post-Vac-Ambulanz“). Die Warteliste ist lang und umfasste einem Bericht aus dem Mai 2023 zufolge 7.400 Patienten. Forscher der Berliner Charité fordern weitere Ambulanzen für COVID-19-Impfgeschädigte. Dort ergab eine Studie folgendes Resultat: Etwa acht von 1.000 (sohin 0,8 Prozent) gegen COVID-19 Geimpfte leiden unter schweren Nebenwirkungen. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl auch für andere Länder, sohin auch Österreich und Oberösterreich, gilt. In Oberösterreich haben 70,4 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Dosis der Corona-Injektion erhalten, 67,9 Prozent haben die 2. Dosis erhalten, 52,3 Prozent haben die 3. Dosis erhalten und 17,2 Prozent haben vier Dosen oder mehr erhalten (Quelle: https://orf.at.corona/daten/impfung). Unter Berücksichtigung der von der Berliner Charité erlangten Erkenntnisse ist zu befürchten, dass allein in Oberösterreich über 8.000 Menschen von schweren Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-lnjektion betroffen sind oder sein werden.

Aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen liegt es im öffentlichen Interesse, dass das Land Oberösterreich den Betroffenen eine niederschwellige und spezifische gesundheitliche Versorgung ermöglicht. Viele Menschen wurden durch öffentlichen und gesellschaftlichen Druck sowie aggressive Impfkampagnen und mangelhafte Aufklärung zur Corona-Injektion gedrängt und hätten diese, hätten genannte Faktoren nicht vorgelegen, nicht in Anspruch nehmen wollen. Schon allein deshalb liegt es in der Verantwortung der Politik, den durch die Injektion geschädigten Menschen Unterstützung zukommen zu lassen. Im Gesundheitsbudget 2024 muss somit der Betrag in Höhe von 100.000.000 Euro dafür vorgesehen werden, dass eine Fachambulanz für COVID-19-lmpfgeschädigte (,,Post-Vac-Ambulanz”) eingerichtet wird.

Linz, am 4.12.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Häusler, Krautgartner, Aigner

Beilage 716/2023

Zusatzantrag Einrichtung einer Fachambulanz für COVID-19-Impfgeschädigte