Klare MFG-Forderungen nach Teichtmeister-Skandalurteil

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Schluss mit dem Wegschauen bei Sexualstraftaten an Minderjährigen

Der Teichtmeister-Prozess und das dort ergangene Urteil zeigen einmal mehr, dass unser Strafrechtssystem offenbar seine Prioritäten falsch gesetzt hat: Wirtschaftsdelikte werden mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren geahndet, für den Besitz von Kinderpornographie gibt’s (rein theoretisch) höchstens zwei Jahre – aber meist schaut man lieber gleich ganz weg und sucht nach Milderungsgründen, die gar keine sind: „Den Begriff ‚Milderungsgründe‘ in Zusammenhang mit Kinderpornographie zu verwenden, ist mindestens genauso pervers wie die Tat an sich“, sagt MFG-Klubobmann und Familienvater Manuel Krautgartner. MFG tritt mit drei klaren Forderungen an: Das Mindeststrafmaß muss drastisch erhöht werden, verurteilte Pädophile sollen lebenslang nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen und es darf künftig keine Verjährung solcher Ekel-Delikte mehr geben.

Ein vermutlich moralisch fehlgeleiteter Richter, der sich brüstet, in seinem Urteil nicht „dem Ruf der Straße“ gefolgt zu sein, sondern im Gegenteil die Demonstrationen aufgebrachter Eltern sogar noch als Milderungsgrund bewertet, macht sprachlos: „Es gibt im Gesetz normierte Milderungsgründe, der erwähnte zählt nicht dazu. Man kann Demonstrationen vor einem Gerichtsgebäude persönlich gut, schlecht oder auch als geschmacklos empfinden. Im Urteil eines Pädophilen-Prozesses darf das aber weder erschwerend noch mildernd bewertet werden, alles andere geht in Richtung persönliches Empfinden – und das hat auf der Richterbank nichts verloren“, sagt MFG-Klubobmann Manuel Krautgartner.

„Man kann Demonstrationen vor einem Gerichtsgebäude persönlich gut, schlecht oder auch als geschmacklos empfinden. Im Urteil eines Pädophilen-Prozesses darf das aber weder erschwerend noch mildernd bewertet werden, alles andere geht in Richtung persönliches Empfinden – und das hat auf der Richterbank nichts verloren.“
MFG-Klubobmann Manuel Krautgartner

Das Skandalurteil – Kinderpornographie-Horter Teichtmeister muss bekanntlich keinen einzigen Tag ins Gefängnis – macht sprachlos, das Signal ist fatal. Jedes Missbrauchsopfer wird es sich nun noch stärker überlegen, überhaupt Anzeige zu erstatten, weil Sexualstraftaten fast schon als Bagatelldelikt abgetan werden und in keiner Haftstrafe münden. LAbg. Dagmar Häuser, MFG-Österreich Bundesparteiobmann Stv.: „Wo, wenn nicht hier bräuchte es die volle Härte des Gesetzes? Es muss Schluss sein mit dem Wegschauen bei bestimmten, links-woken Personengruppen.“

Genauso unverständlich wie die viel zu lasche Strafe ist, dass Teichtmeister – aufgrund einer Gesetzeslücke – weiterhin mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfte. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Tätigkeitsverbots – nämlich, dass der Täter im Tatzeitpunkt eine Tätigkeit ausgeübt haben muss, die die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger einschließt – sind im Fall Teichtmeister nicht erfüllt, da dieser im Tatzeitpunkt nicht im Kinder- und Jugendbereich tätig war.

„Diese Lücke im Gesetz muss schnellstmöglich geschlossen werden – zum Schutz unserer Kinder!“, fordert Dagmar Häusler.

Ebenso fragwürdig sei, dass das Geständnis Teichtmeisters zusätzlich als mildernd bewertet wurde. Im konkreten Fall gab es nichts mehr, was es noch zu gestehen gegeben hätte, alles lag auf dem Tisch. Daher ist Nachsicht völlig fehl am Platz. Zur Erinnerung: Es ist hier nicht die Rede von ein paar wenigen Bildern, sondern es geht um 58.000 Dateien mit teils abscheulich ekelhaften sexuellen Darstellungen Minderjähriger. Diese Dimension sprengt alles Vorstellbare. Dagmar Häusler: „Hier noch ein Geständnis als ‚mildernd‘ zu bewerten, klingt wie ein Hohn. Was in der gesamten medialen Berichterstattung fehlte: die Stimmen der Opfer. Vielmehr wurde Teichtmeister fast schon abgefeiert – für sein wertloses Geständnis, für seine viel zu späte Bereitschaft zu einer Therapie und sein weinerliches Selbstmitleid.“

MFG-Forderung I: Schluss mit Verjährungsfristen bei Sexualdelikten           
So kann es jedenfalls nicht weitergehen. MFG fordert, die Verjährungsfristen zu überdenken. Unfassbar: Aktuell verjährt der Besitz von Kinderpornographie nach fünf Jahren (für alle Delikte mit einer Strafandrohung bis 5 Jahre, Anm.). Die betreffende „Zielgruppe“ hat damit gute Chancen, davonzukommen, wenn sie nur lange genug dichthält. „Wir fordern die Aufhebung der Verjährung von Gewalt- und Sexualdelikten und haben diesen Punkt auch in unserem Parteiprogramm stehen“, so Manuel Krautgartner.

MFG-Forderung II: Anhebung des Mindeststrafrahmens    
Die Regierung plant jetzt zwar eine „Ausweitung des Strafrahmens“, jedoch keine Anhebung der Mindeststrafen. Dabei müsste genau letzteres geschehen, denn nur dann wirkt das Gesetz auch abschreckend.

„Natürlich sind hohe Strafen nicht überall im Strafrecht das richtige Mittel. Aber es gibt rote Linien, und zwar ganz besonders bei Sexualdelikten und hier bei jungen Opfern“, so LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann.

Für MFG ist eine Anhebung des Strafrahmens auf mindestens fünf Jahre zwingend notwendig. Das müsse aber bald passieren, idealerweise noch bis zum Jahresende, fordert Joachim Aigner: „Das Schlimmste wäre eine Endlos-Diskussion in irgendeiner Kommission oder einem Ausschuss, bis das Thema Teichtmeister von der Bildfläche verschwunden ist. Aber genau das befürchten wir bei dieser Regierung.“

MFG-Forderung III: Lebenslanges Tätigkeitsverbot für verurteilte Pädophile             
Es muss ehestmöglich ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Pädophile eingeführt werden – und zwar unabhängig davon, ob der Täter im Tatzeitpunkt in diesem Bereich gearbeitet hat oder nicht. „Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität. Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Pädophile ist eine notwendige Maßnahme. Es ist unverständlich, dass diese Gesetzeslücke so lange bestehen konnte und nicht schon längst geschlossen wurde“, so Dagmar Häusler.

Rückfragehinweis:

MFG Klub im OÖ Landtag

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