Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Natur schützen, Windkraftausbau stoppen
Gemäß § 25 Abs. 7 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EU) 2023/2413 („RED III“)
- die Tabuzonen auf Grund des Siedlungsschutzes gemäß § 12 Abs 2 Oö. ElWOG 2006 und
- die im Kriterienkatalog der „Richtlinie Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ definierten Ausschlusszonen
verbindlich als Sensibilitätszonen, die von Windkraftanlagen freizuhalten sind, festzulegen
Begründung
In § 12 Abs 2 Oö. ElWOG 2006 ist der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu überwiegend für Wohnzwecke genutzte Gebäude im Grünland, zu Flächen, die als Bauland gewidmet sind und zu Flächen, die gemäß dem örtlichen Entwicklungskonzept als künftiger Baulandbedarf festgelegt sind, festgelegt. Für Windkraftanlagen größer als 500 kW Leistung und Windparks beträgt dieser Mindestabstand 1.000 Meter. Dieser Mindestabstand von 1.000 Metern hat sich etabliert, da die Windkraftanlagen größer geworden sind und auch wegen des Stroboskopeffekts der Anlagen 1.000 Meter ein allgemein anerkanntes, sinnvolles Abstandsmaß sind. Ca. 90 % der Fläche in Oberösterreich scheidet daher schon allein aufgrund des Siedlungsschutzes (der im Grunde ein „Menschenschutz“ ist) aus.
Der Bau großer Windkraftanlagen beeinflusst das Landschaftsbild stark, insbesondere da sich diese durch ihre Höhe und Bewegungen deutlich von natürlichen und technischen Elementen abheben. Besonders in Oberösterreich gibt es ungünstige Bedingungen für Windkraft, da die Anlagen aufgrund nutzungsstruktureller Gegebenheiten (zB Siedlungsdichte, Dispersität der Bebauung) in unberührte und landschaftlich wertvolle Gebiete verlagert werden müssen. Windkraftanlagen haben nicht nur optische Auswirkungen, sondern beeinflussen auch Tiere und Pflanzen. So werden beispielsweise die in Europa noch vorhandenen Lebensräume der Wildtiere sowie deren Vernetzungskorridore durch die Errichtung von Windkraftanlagen massiv beeinträchtigt oder ganz zerstört. Gemäß dem „Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ sollen sich Windkraftgroßanlagen auf Standorträume, die unter besonderer Bedachtnahme auf das überörtlich bedeutsame Landschaftsbild und auf ökologische Gesichtspunkte im Hinblick auf die geplante Nutzung eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen, beschränken.
Gemäß dem „Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ sollen Windkraftgroßanlagen nur dort errichtet werden, wo dem Eingriff in Natur und Umwelt eine entsprechende Menge an gewinnbarer erneuerbarer Energie gegenübersteht. Oberösterreich ist kein ausgeprägtes Windland, wie die Windkarte der European Space Agency zeigt. Im österreichweiten Vergleich ist das Potential gering bis äußerst mäßig. Aus diesem Grund sind wegen der fraglichen Effizienz des Windkraftausbaus in Oberösterreich Aspekte des Natur- und Umweltschutzes als dringlicher und schwerwiegender zu bewerten.
Nicht unerwähnt bleiben darf auch, dass die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild nicht nur in Hinblick auf den Naturschutz relevant sind, sondern auch einen bedeutenden Einfluss auf den Tourismus in vielen Regionen haben, wo unberührte Landschaften oft eine Schlüsselrolle spielen. Auszuschließen sind sohin gemäß dem „Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ auch Standorträume für Windkraftgroßanlagen, bei deren Nutzung neben ökologischen und landschaftlichen auch aus touristischen Gesichtspunkten mit untragbaren Auswirkungen zu rechnen wäre.
Unter Bedachtnahme auf obenstehende Erwägungen wurden im „Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ Windkraftausschlusszonen definiert. Diese Ausschlusszonen sind:
- Flugplätze und Flugkorridore
- Kernzone der UNESCO-Weltkulturerberegion Hallstatt
- Schutzzone I oder Schutzzone II von Wasserschutzgebieten
- Naturwaldreservate
- Schutzgebiete nach dem OÖ. NSchG 2001 sowie deren konkret geplante Erweiterungen
- Nationalpark Kalkalpen
- Seeuferschutzzonen von 5 km um den Almsee, Attersee, Grabensee, Hallstätter See, Irrsee, Mattsee, Mondsee, Offensee, Traunsee, Vorderer Gosausee und Wolfgangsee
- Flussuferschutzzonen mit einem Puffer von beidseits je 1 km zur Flussachse der Flüsse Donau, Inn, Salzach, Ager, Enns, Steyr und Traun
- Schutz der alpinen Hochlagen über einer Seehöhe von 1.600 m ü.A.
- Schutz der alpinen und voralpinen Landschaft im Geltungsbereich der Alpenkonvention durch Bewahrung der großen, geschlossenen Waldgebiete
- Important Bird Areas (IBA)
- Projektgebiete Artenschutz
- Überregional bedeutender Vogelzugkorridor
- Überregional bedeutende Wildtierkorridore
- Überlagerungen von mehreren naturschutzfachlichen Bewertungskriterien: – Kernzonen der Wildtierlebensräume – Brutplätze und engerer Lebensraum sensibler und durch Windkraftanlagen gefährdeter Vogelarten (Datengrundlage: BirdLife-Studie, Daten Oö. Landesjagdverband, Zobodat)
Gemäß der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EU) 2023/2413 („RED III“) sind im Rahmen der Festlegung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie“ auch „Sensibilitätszonen“ („No-Go-Areas“ bzw „Negativzonen“) zu berücksichtigen. Sensibilitätszonen sind von der Nutzung einer bestimmten Art oder bestimmter Arten erneuerbarer Energie auszunehmen. Dazu gehören ua Natura-2000-Gebiete, Gebiete, die im Rahmen nationaler Programme zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt ausgewiesen sind, Hauptvogelzugrouten und andere Gebiete auf Grundlage von Sensibilitätskarten.
Aufgrund obenstehender Erwägungen sind im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (EU) 2023/2413 („RED III“)
- die Tabuzonen auf Grund des Siedlungsschutzes gemäß § 12 Abs 2 Oö. ElWOG 2006 und
- die im Kriterienkatalog der „Richtlinie Oö. Windkraft-Masterplan 2017“ definierten Ausschlusszonen
verbindlich als Sensibilitätszonen, die von Windkraftanlagen freizuhalten sind, festzulegen und sohin als Standorträume für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuschließen.
Linz, am 11. Juni 2024
(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Aigner, Häusler
Beilage 866_2024
Dringlicher Initiativantrag: Natur schützen, Windkraftausbau stoppen