Initiativantrag: Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird

 

Gemäß § 25 Abs. 7 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

Die Bezüge der Funktionäre auf Landesebene sind gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) als Prozentsatz des Ausgangsbetrags geregelt. Die jährliche Anpassung dieses Ausgangsbetrags nach § 3 BezBegrBVG erfolgt automatisch und wirkt sich direkt auf die konkreten Bezüge aus. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen ist es jedoch dringend geboten, diesen Mechanismus für das Jahr 2025 zu durchbrechen.

Der vorliegende Antrag sieht daher vor, in § 2 Abs 1 Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 festzulegen, dass die automatische Anpassung für das Jahr 2025 zur Gänze entfällt. Damit wird ein klares Zeichen für Sparsamkeit und verantwortungsbewusste Haushaltsführung gesetzt.

Diese Maßnahme geht über eine bloße Deckelung oder Reduktion hinaus und vermeidet jeglichen Anstieg der Bezüge in einer Zeit, in der viele Bürger selbst erhebliche finanzielle Einschnitte  hinnehmen müssen. Es handelt sich dabei um eine moralisch gebotene Entscheidung, die Solidarität mit den Menschen in Oberösterreich zeigt und das Vertrauen in die Politik stärkt.

Die Streichung der Anpassung auf Landesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Vorbildfunktion der politischen Mandatsträger zu unterstreichen und das Vertrauen der Bevölkerung in verantwortungsbewusste und integre Politik zu stärken.

Die Regelungen treten rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen, der Oö. Landtag möge das Landesgesetz, mit
dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird, beschließen.

 

Linz, am 27.01.2025

(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner

 

 

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I
Änderung des Oö. Landes-Bezügegesetzes 1998

Das Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 (Oö. LBezG 1998), LGBl. Nr. 10/1998, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2023, wird wie folgt geändert:

Dem § 2 Abs 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die demnach vorgesehene Anpassung entfällt für das Kalenderjahr 2025 zur Gänze.“

Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Landesgesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

 

Beilage 1026_2025

Initiativantrag Änderung Landes-Bezügegesetz 1998 - keine Erhöhung der Politikerbezüge