Der Oö. Landtag möge beschließen, die Impfung von Minderjährigen in Oberösterreich zu stoppen.
Die Nutzen-Risiko-Abwägung, also die Frage welchen Nutzen die Impfung bringt, ist im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs immer dem Risiko gegenüberzustellen und hat sich auf das jeweilige KIND zu beziehen.
Aufgrund der unzureichenden und unvollständigen Studienergebnisse, bedingten Zulassung der Impfstoffe und schweren Nebenwirkungen ist eine Impfung von gesunden Minderjährigen nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.
Initiativantrag
des MFG Klubs im Oö. Landtag betreffend der Kinderimpfung
Der Oö. Landtag möge beschließen, die Impfung von Minderjährigen in Oberösterreich zu stoppen.
Begründung
Die Nutzen-Risiko-Abwägung, also die Frage welchen Nutzen die Impfung bringt, ist im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs immer dem Risiko gegenüberzustellen und hat sich auf das jeweilige KIND zu beziehen.
Vor dem Hintergrund, dass lediglich eine bedinge Zulassung der Impfstoffe vorliegt, die Studien zur Sicherheit noch nicht abgeschlossen sind und sich bereits wenige Wochen nach Erteilung der bedingten Zulassung schwere Nebenwirkungen gezeigt haben, ist wohl eine eindeutige Feststellung durch einen Arzt zu treffen, inwieweit eine Verabreichung dieser Stoffe im konkreten Fall medizinisch erforderlich ist und dem Kindeswohl entspricht. Aufgrund der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Covid-19 und der unzureichenden und unvollständigen Studienergebnisse zu den Substanzen gegen SARS-Cov-2, ist eine Impfung von gesunden Minderjährigen nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.
Im Zweifel müssen die die Interessen der Minderjährigen über den öffentlichen Interessen stehen. Das Argument eines öffentlichen Interesses ist daher schon aus medizinischen Gründen fraglich. Die Kriterien zur Beurteilung des KINDESWOHLS sehen zudem ausschließlich die Interessen des Kindes vor, die Berücksichtigung allfälliger anderer Interessen findet im Begriff des Kindeswohls keinerlei Deckung. Zudem ist in rechtlicher Hinsicht der verfassungsrechtlich verankerte Vorrang des Kindeswohls zu beachten.
Nicht einmal das nationale Impfgremium gibt eine Empfehlung ab, Kinder impfen zu lassen.
Kinder erkranken so gut wie nicht an Covid-19. Die Notwendigkeit kann auch nicht mit Long-Covid-Symptomen begründet werden, die bei Kindern sehr selten auftreten, wie eine britische Studie (genannt in: Steindl/Schubert: Impfungen gegen SARS-CoV-2 bei Minderjährigen, „Einwilligungsfähigkeit“ von Kindern und ihren gesetzlichen Vertretern, Seite 259 ff, Rz 27 in iFamZ vom Oktober 2021zeigt: Long Covid-Symptome traten hier bei 1,8% der untersuchten 5 bis 17-Jährigen bis 56 Tage nach Covid auf (Quelle: Steindl/Schubert: Impfungen gegen SARS-CoV-2 bei Minderjährigen, „Einwilligungsfähigkeit“ von Kindern und ihren gesetzlichen Vertretern, Seite 259 ff in iFamZ vom Oktober 2021)
Linz, am 18. November 2021
(Anm.: MFG Klub im Oö. Landtag)
Krautgartner, Häusler, Aigner
Beilage 32/2021
Kinderimpfung