Initiativantrag: Durchführung Mitarbeiterbefragung, Amt der Oö. Landesregierung

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Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu unternehmen, eine Befragung der MitarbeiterInnen des Amtes der Oö. Landesregierung durchzuführen.

Rund 50 % der Landesbediensteten werden innerhalb der nächsten 15 Jahre altersbedingt ausscheiden. Mehrmalige interne Ausschreibungen und nachgelagerte externe Aufnahmeverfahren verlängern Nachbesetzungslücken und lassen ein gewisses Potenzial an Unzufriedenheit und somit Verbesserungsmöglichkeit in der Struktur und in der Führung erkennen.

Es sollte mit dem Ziel einer weiteren Reduktion der Nachbesetzungslücken der Einsatz der zur Verfügung stehenden Verfahrensbausteine flexibler gestaltet werden.
Das System des Nachbesetzungsmanagements sollte gesamthaft evaluiert werden.
Ausnahmebestimmungen zum Oö. Objektivierungsgesetz sollten eng ausgelegt und den Zielen und Grundsätzen des Gesetzes entsprechend angewendet werden.

Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend Durchführung einer Befragung der MitarbeiterInnen
des Amtes der Oö. Landesregierung

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu unternehmen, eine Befragung der MitarbeiterInnen des Amtes der Oö. Landesregierung durchzuführen.

Begründung

Aus dem Bericht des Landesrechnungshofes „Nachbesetzungsmanagement von Dienstposten im Landesbereich“ (Beilage 5008/ 2021) geht hervor, dass rund 50 % der Landesbediensteten innerhalb der nächsten 15 Jahre altersbedingt ausscheiden werden.

Die interne Jobbörse ist nur beschränkt geeignet, um Personalbedarf der Dienststellen zu decken. Mehrmalige interne Ausschreibungen und nachgelagerte externe Aufnahmeverfahren verlängern Nachbesetzungslücken und lassen ein gewisses Potenzial an Unzufriedenheit und somit Verbesserungsmöglichkeit in der Struktur und in der Führung erkennen. Der LRH erachtet in seinem Bericht umfassende Prozessanalyse als sinnvoll.

  1. Es sollte mit dem Ziel einer weiteren Reduktion der Nachbesetzungslücken der Einsatz der zur Verfügung stehenden Verfahrensbausteine flexibler gestaltet werden. Dabei sollte auf Basis einer abgestimmten Prioritätensetzung jenes Verfahren mit den größten Erfolgsaussichten ausgewählt werden (Berichtspunkt 21, Umsetzung ab sofort).
  2. Im Lichte der anstehenden Herausforderungen sollte auf Basis einer grundlegenden strategischen Entscheidung, welcher Stellenwert dem Nachbesetzungsmanagement in Zukunft zukommen soll, das System des Nachbesetzungsmanagements gesamthaft evaluiert werden (Berichtspunkt 31, Umsetzung ab sofort).
  3. Ausnahmebestimmungen zum Oö. Objektivierungsgesetz sollten eng ausgelegt und den Zielen und Grundsätzen des Gesetzes entsprechend angewendet werden (Berichtspunkte 29 und 30, Umsetzung ab sofort)

Bei der Evaluierung mögen die Klubs in die Formulierung der Fragen im Vorfeld eingebunden werden.

Linz, am 16. Dezember 2021
(Anm.: MFG Klub im Oö. Landtag)
Häusler, Aigner, Krautgartner

Beilage 82/2021

Durchführung Mitarbeiterbefragung, Amt der Oö. Landesregierung