Initiativantrag: Festlegung einer Frist bezüglich der Urgenz von Antworten auf vom Oö. Landtag an die Bundesregierung übermittelten Resolutionen

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Festlegung einer Frist bezüglich der
Urgenz von Antworten auf vom Oö. Landtag an die Bundesregierung übermittelten Resolutionen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, jede ausstehende Antwort auf im Oö. Landtag beschlossene und an die Bundesregierung übermittelte Resolutionen nach Verstreichen einer gemeinsam festzulegenden Frist zu urgieren.

Begründung

Die im Oö. Landtag eingebrachten und beschlossenen Resolutionen an die Bundesregierung sind das den in den Oö. Landtag gewählten Parteien zur Verfügung stehende Mittel, um jene Themen an den Bund herantragen zu können, die aus Landessicht für die oberösterreichische Bevölkerung wesentlich sind und mit denen sich der Bund aus der Sicht des Oö. Landtages daher auseinandersetzen möge.

Essenziell für die Arbeit im Oö. Landtag ist dabei, dass die Antwort auf die jeweiligen Resolutionen möglichst zeitnahe erfolgt, da jedes Thema sein Zeitfenster hat, in dem es diskutiert werden möchte.

In der bestehenden Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung 27 Resolutionen des Oö. Landtages an die Bundesregierung noch nicht beantwortet, davon sind 13 aus dem Jahr 2022 und 14 aus dem Jahr 2023.

Es erscheint daher geboten, eine Frist festzulegen, nach deren Verstreichen die ausstehende Antwort des Bundes zwingend von der Oö. Landesregierung urgiert wird. Der Zeitraum der Frist sollte so gewählt werden, dass einerseits dem Bund ausreichend Zeit zur Beantwortung der Resolution zugestanden und andererseits eine dem Oö. Landtag zumutbare Zeit des Zuwartens nicht überschritten wird.

Da laut Aussage von LH Mag. Thomas Stelzer in der Oö. Landtagssitzung vom 15.06.2023 zu Beilage 9119/2023 die Beantwortung von Resolutionen durch die Bundesregierung durchschnittlich 3 Monate Zeit in Anspruch nimmt, erachten wir das Setzen einer viermonatigen Monatsfrist für das erstmalige Urgieren einer Antwort auf eine Resolution des Oö. Landtages bei der Bundesregierung als praktikable Lösung, um die überdurchschnittlich lange Beantwortungszeit wie jene aus dem Jahr 2022 künftig zu vermeiden.

Linz, am 15.06.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Aigner, Häusler

Beilage 569_2023

Festlegung einer Frist bezüglich der Urgenz von Antworten auf vom Oö. Landtag an die Bundesregierung übermittelten Resolutionen