Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
giftiges Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen
Gemäß § 25 Abs. 7 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
- diese über die dafür vorgesehenen Institutionen AGES und BASG unverzüglich ihren Prüfpflichten nachkommt und die mögliche Gesundheitsschädlichkeit von in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen, die mit Ethylenoxid desinfiziert wurden, überprüft,
- bis zum unwiderruflichen wissenschaftlichen Nachweis der Unbedenklichkeit der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen jegliche Anwendung solcher Tests ausgesetzt wird sowie
- die Haftung für allfällige durch in den in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen enthaltene Rückstände von Ethylenoxid verursachte Schäden übernommen wird.
Begründung
Die in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen (im Folgenden: Corona-Teststäbchen) werden häufig mit Ethylenoxid desinfiziert. Dies wird mit der Kennzeichnung „STERILE EO“ auf der Verpackung ausgewiesen.
Bei der Desinfizierung mit Ethylenoxid handelt es sich um ein chemisches Verfahren mit vier Hauptvariablen: Gaskonzentration, Feuchtigkeit, Temperatur und Zeit. Ethylenoxid ist ein Alkylierungsmittel, das die DNS von Mikroorganismen inaktiviert, sodass diese sich nicht mehr reproduzieren können. Das Ethylenoxid durchdringt luftdurchlässige Verpackungen und sterilisiert alle zugänglichen Oberflächen des Produkts, indem es die für die Zellreproduktion verantwortlichen Proteine alkyliert.
Dass es sich bei Ethylenoxid um einen giftigen Stoff handelt, ist allgemein bekannt. Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Beim Einatmen von Ethylenoxid kann es zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen. Auf der Homepage der AGES heißt es: „Ethylenoxid ist ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert (RAC 2017, ATP). Mutagenität (das Potential zu Veränderung des Erbguts) ist grundsätzlich ein akuter, nach einmaliger Exposition auftretender Effekt. Sekundärwirkungen, wie Tumorbildung (Kanzerogenität), treten jedoch verzögert und als Folge einer akkumulierten Exposition im Verlauf des Lebens auf. Daher sollen auch einmalige hohe Aufnahmen durch Kinder vermieden werden.“ (Quelle: https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-
lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid) In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten.
Damit nach einer Desinfektion mit Ethylenoxid keine Rückstände des giftigen Gases mehr auf den desinfizierten Produkten enthalten sind, muss eine ausreichend lange Ausgasungszeit gewählt werden. Bei den Corona-Teststäbchen handelt es sich um mikroskopische Bürsten und Schwämme, weshalb hier von einer besonders langen erforderlichen Ausgasungszeit ausgegangen werden muss. Die Corona-Teststäbchen werden unter Zeitdruck in Milliardenstückzahl in China gefertigt. Dass in diesem Produktionsprozess die erforderliche Ausgasungszeit eingehalten wird, erscheint höchst zweifelhaft – zumal chinesische Massenfertigung grundsätzlich nicht für ihre Vertrauenswürdigkeit bekannt sind – und darf somit nicht davon ausgegangen werden.
Lebensmittelimporte, beispielsweise von Sesam, werden regelmäßig auf Ethylenoxid-Rückstände überprüft. Bei den Corona-Teststäbchen, die hierzulande millionenfach von den Menschen – auch Kindern! – teilweise täglich verwendet wurden bzw. werden, erfolgt keine solche Prüfung durch eine europäische oder gar österreichische Behörde. Man verlässt sich hier auf die Zusicherung der chinesischen Hersteller, dass in den Corona-Teststäbchen keine Rückstände von Ethylenoxid vorhanden sind.
Im Übrigen werden auch die sogenannten „Lolli-Tests“, welchen von unseren Kleinsten im Kindergarten verwendet wurden bzw. werden, teilweise mit Ethylenoxid desinfiziert.
In Österreich wurden mit Ethylenoxid behandelte Corona-Teststäbchen nicht nur in Verkehr gebracht, sondern bestand bzw. besteht teilweise nach wie vor die behördliche Anordnung der Anwendung dieser Corona-Teststäbchen. Die Corona-Teststäbchen mussten von den Menschen teilweise täglich in Mund oder Nase eingeführt werden. Hierbei kann es ohne weiteres zu Verletzungen der Schleimhaut, bis hin zu Blutungen, kommen. Es ist daher zu befürchten, dass im Falle von Ethylenoxid-Rückständen auf Corona-Teststäbchen diese von einer Vielzahl von Menschen – insbesondere auch Kindern – direkt ins Gewebe eingebracht wurden bzw. werden. Dadurch ergibt sich der begründete Verdacht einer massiven Gefährdung der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung. Hier ist zu bedenken, dass insbesondere auch Kindergarten- und Schulkinder mit Ethylenoxid behandelte Corona-Teststäbchen benutzen mussten bzw. müssen – und das zeitweise sogar täglich!
Während hinsichtlich Halloween-Kostümen sowie Halloween-Schminke von den oö. Lebensmittelaufsichtsorganen im Rahmen von Schwerpunktaktionen des Bundes Proben gezogen wurden, welche dann von der AGES auf Einhaltung von Grenzwerten etc analysiert wurden – was bei begründetem Verdacht üblich ist! –, ist eine vergleichbare Überprüfung bei den Corona-Teststäbchen unterblieben. Hier muss angemerkt werden, dass Halloween-Kostüme sowie Halloween-Schminke einmal im Jahr für ein paar Stunden benutzt werden, während die Corona-Teststäbchen teilweise täglich in Mund oder Nase eingeführt werden, dies auch von Kindern.
Auch wurden die Corona-Teststäbchen vom TÜV SÜD nicht zertifiziert, wie dieser auf Anfrage bekannt gab: „Wie auf der Bescheinigung ausgewiesen, ist der „SARS Cov-2 Antigenschnelltest – Selbsttest“ von uns zertifiziert, nicht das gesamte „Testkit“ inklusive der Teststäbchen mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 98/79 „In-vitro-Diagnostika“.“
An und für sich sollte es überflüssig sein, dies eigens zu erwähnen, da dies jedoch offensichtlich nicht der Fall ist, wird abschließend angeführt: Es ist die ureigenste Pflicht von demokratisch legitimierten Verantwortungsträgern in einem Staat, die Bevölkerung – allen voran die Kinder – vor Schaden zu bewahren. Insofern steht nicht nur die österreichische Bundesregierung, sondern auch die Oö. Landesregierung sowie der Oö. Landtag in der Pflicht, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und ungeachtet etwaiger politischer Vorgaben oder Zwänge dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen (AGES, BASG) die Corona-Teststäbchen aller am Markt befindlichen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests stichprobenartig auf Rückstände des hochgiftigen Ethylenoxids untersuchen, um sicherzustellen, dass Grenzwerte, die als unbedenklich eingestuft wurden, auch eingehalten werden. In dieser Angelegenheit untätig zu bleiben, kann als nichts anderes als gröbste Fahrlässigkeit qualifiziert werden. Die Prämisse, im Sinne des öffentlichen Interesses zu agieren, wurde in den letzten Jahren höher denn je gehalten – wo ist sie in diesen Belangen?
Linz, am 8.November 2022
(Anm.: Fraktion der MFG)
Häusler, Aigner, Krautgartner
Beilage 361_2022
Initiativantrag betreffend giftiges Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen