Abänderungsantrag: Förderung freiberuflicher Pflegenetzwerke

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Abänderungsantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 371/2022 (Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Finanzjahr 2023)
Budgetgruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung“
betreffend die Förderung freiberuflicher Pflegenetzwerke

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Im Teilabschnitt 1/41161 „Soziale Dienste; Mobile Dienste“ wird im Rahmen der Voranschlagsstelle 1/411615/7305/002 „Transfers an Gemeinden zum laufenden Aufwand; Hauskrankenpflege“ der veranschlagte Betrag in Höhe von 2.971.500 Euro auf das Doppelte, folglich auf 5.943.000 Euro erhöht.
  2. Im Teilabschnitt 1/41161 „Soziale Dienste; Mobile Dienste“ wird im Rahmen der Voranschlagsstelle 1/411615/7307/002 „Transfers an Sozialhilfeverbände zum laufenden Aufwand; Hauskrankenpflege“ der veranschlagte Betrag in Höhe von 9.911.300 Euro auf das Doppelte, folglich auf 19.822.600 Euro erhöht.
  3. Die Bedeckung dieser Mittel soll im Zuge des Nachtragsvoranschlages 2023 erfolgen. Diese Abänderung betrifft sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzierungshaushalt.

Begründung

Laut Gesundheitsberuferegister sind in Oberösterreich mit Stichtag 30.11.2022 über 2800 Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger als teilweise oder komplett freiberuflich gemeldet (Quelle: Gesundheitsberufe (ehealth.gv.at)). Diese personellen Ressourcen der Soziallandschaft müssen ungeachtet ihrer politischen Hintergründe direkt mit den zu pflegenden Menschen vernetzt werden, um die bereits bestehende Unterversorgung in der häuslichen Pflege abzufedern. Um einen kompletten Zusammenbruch der Versorgung von zu pflegenden Menschen in Oberösterreich zu verhindern, sollte eine Strategie insbesondere folgende Sofortmaßnahmen enthalten:

  1. Etablierung einer digitalen Plattform für die Registrierung von verfügbaren Pflegekräften, die im Rahmen ihrer Freiberuflichkeit im Prozess der häuslichen Pflege als auch Überleitungspflege tätig werden können.
  2. Vereinfachte Abrechnung von Kostenersatzansprüchen gemäß § 61 Oö. Sozialhilfegesetz 1998 analog zu Trägerorganisationen in Oberösterreich.
  3. Forcierung der und aktive Aufklärung über die Bildung von kommunalen Pflegenetzwerken in Form von losen Bürgerzusammenschlüssen als auch auf Vereinsbasis.
  4. Etablierung von kostenlosen Fortbildungen zur Vermittlung von wirtschaftlichen Grundkenntnissen, um einen effektiven und effizienten Einstieg in die freiberufliche Pflege gewährleisten zu können.

Linz, am 7. 12. 2022

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 389/2022

Abänderungsantrag: Förderung freiberuflicher Pflegenetzwerke