Besteuerung von Zufallsgewinnen!?

Grundsätzlich eine gute Idee, es stellt sich aber die Frage: wie wird sie berechnet? Auf welcher Basis wird berechnet? Und wie wird sichergestellt, dass diese Zufallsgewinnsteuer abgeführt wird?

Eine diesbezügliche Idee der MFG ist, dass die Einhebung (vergleichbar wie bei der Umsatzsteuer) direkt durch die Betreiber der Tankstellen erfolgen muss, unter Anrechnung dieser Steuer beim Kauf bei den Mineralölkonzernen.

Weiters fordern wir von der MFG, dass die Mineralölsteuer zumindest vorübergehend halbiert wird und vor allem, dass keine Umsatzsteuer mehr auf die Mineralölsteuer eingehoben wird.

Einfach bescheuert!!
Doppelt besteuert!!

Landtagssitzung vom 07.04.2022
Quelle: http://landtag.ooe.gv.at/29/6