Initiativantrag: die gesetzliche Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozial- und Familienleistungen unabhängig von medizinischen Merkmalen

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtag
betreffend
die gesetzliche Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozial- und Familienleistungen unabhängig von medizinischen Merkmalen

Gemäß § 25 Abs. 7 der Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009 wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert,

  • im eigenen Wirkungsbereich sicherzustellen, dass keine landesgesetzlich geregelten Beihilfen, Förderungen oder sonstige finanziellen Unterstützungsleistungen an medizinische Merkmale – insbesondere den Impfstatus – gebunden sind oder künftig gebunden werden, sofern diese Merkmale keinen direkten sachlichen Zusammenhang mit dem Förderzweck aufweisen;

  • sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch bundesgesetzliche Leistungen wie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld nicht an medizinische Merkmale – insbesondere den Impfstatus – gekoppelt werden, und entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um einen diskriminierungsfreien Zugang dauerhaft sicherzustellen.

Begründung

Die jüngsten politischen Überlegungen, bestimmte Sozial- und Familienleistungen – etwa die Familienbeihilfe – an den Masern-Impfstatus von Kindern zu knüpfen, werfen gravierende verfassungsrechtliche und gesellschaftspolitische Fragen auf. Eine solche Verknüpfung würde nicht nur das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die freie medizinische Entscheidung untergraben, sondern stellt auch einen gefährlichen Präzedenzfall dar: Die Gewährung existenzsichernder Leistungen wird an medizinische Eingriffe geknüpft, deren Ablehnung aus persönlichen, weltanschaulichen oder medizinischen Gründen erfolgen kann.

Staatliche Beihilfen und Unterstützungsleistungen sollen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen entlasten – sie dürfen jedoch nicht als politisches Steuerungsinstrument missbraucht werden. Wenn der Zugang zu solchen Leistungen an medizinische Bedingungen geknüpft wird, verwandeln sich freiwillige Entscheidungen in faktischen Zwang. Besonders problematisch ist das im Bereich der Familienförderung: Eltern, die medizinische Eingriffe bei ihren Kindern kritisch
hinterfragen oder ablehnen, geraten unter finanziellen Druck – gerade sozial schwächere Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit alternativen Lebensentwürfen sind davon besonders betroffen. Derartige Maßnahmen untergraben die Prinzipien der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung und widersprechen dem Grundverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaats.

Daher ist es dringend notwendig, die rechtliche Grundlage für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Sozial- und Familienleistungen zu schaffen – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

Linz, am 04.06.2025

(Anm.: Fraktion der MFG)
Häusler, Krautgartner, Aigner

Beilage 1145_2025

Dringlicher Initiativantrag betreffend die gesetzliche Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozial- und Familienleistungen unabhängig von medizinischen Merkmalen