Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
die Angleichung bzw. Erweiterung aller Landesgehaltsschemas auf die längere Lebensarbeitszeit und das Pensionsalter 65 Jahre
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche Gehaltsschemas für Oö. Landes- und Gemeindebedienstete auf das geänderte Pensionsalter von 65 Jahren bzw. auf ein Erwerbsleben von bis zu 50 Jahren und mehr anzugleichen und zu erweitern.
Begründung
Das ursprüngliche Pensionsantrittsalter lag bei 60 Jahren, das entsprach einer maximalen Lebensarbeitszeit von 45 Jahren – auf diese Zeit sind die derzeitigen Gehaltsschemas für den Oö. Landes- und Gemeindedienst abgestimmt. Sowohl das Oö. Gehaltsgesetz 2001, mit derzeit 15 Gehaltsstufen, als auch das Oö Landes-Gehaltsgesetz, das noch bei vielen älteren Mitarbeitern Anwendung findet, sind auf 45 Jahre Lebensarbeitszeit ausgelegt.
Durch Pensionsreformen wurde das Pensionsantrittsalter für Beamte und männliche Vertragsbedienstete im Oö. Landes- und Gemeindedienst bereits auf 65 Jahre angehoben, für weibliche Vertragsbedienstete erfolgt derzeit eine stufenweise Angleichung. Eine Anpassung in den Oö. Gehaltsgesetzen (Oö. Gehaltsgesetz 2001 und Oö. Landes-Gehaltsgesetz) erfolgte nicht.
Für viele Gruppen von Landesbediensteten besteht derzeit am Ende der Berufslaufbahn keine Vorrückungsmöglichkeit mehr, teilweise schon vor dem 60. Lebensjahr. Betroffen sind vor allem Mitarbeiter im Landes- und Gemeindedienst, die ihre Berufslaufbahn mit 15 Jahren als Lehrlinge (Gehaltsstufe 1 ab dem 18. Lebensjahr) begonnen haben bzw. ehemalige Kanzleipraktikanten, insbesondere z.B. Beamte in der Laufbahn C/IV.
Auch im Forum Aktive Arbeitsmarktpolitik am 13.12.2023 wurde aufgezeigt, es sei „nicht nur wichtig, Arbeitskräfte zu finden, sondern auch Arbeitskräfte zu binden“. Es wäre wichtig, Anreize (auch monetärer Natur) zu setzen, damit die Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter und auch länger im Erwerbsleben bleiben.
Es gibt keine vernünftige Erklärung dafür, dass das Pensionsantrittsalter erhöht wurde, während die Gehaltsschemas nicht entsprechend angepasst wurden. Es ist eine Schieflage, dass Personen im Oö. Landesdienst, durch das erhöhte Pensionsantrittsalter ab einem bestimmten Alter keine Möglichkeit zur Vorrückung mehr haben. Aus diesem Grund sind sämtliche Gehaltsschemas für Oö. Landes- und Gemeindebedienstete auf das geänderte Pensionsalter von 65 Jahren bzw. auf ein Erwerbsleben von bis zu 50 Jahren und mehr anzugleichen und zu erweitern.
Linz, am 13. Juni 2024
(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner
Beilage 874_2024
Initiativantrag betreffend die Angleichung bzw. Erweiterung aller Landesgehaltsschemas auf die längere Lebensarbeitszeit und das Pensionsalter 65 Jahre