Der „Off Label“-Wahnsinn geht in die vierte Runde

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Presseberichte
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Auch die vierte Corona-Impfung hat keine offizielle Zulassung:
Aktuell wird vom Land Oberösterreich und der zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Haberlander auf Plakaten für die bereits vierte Corona-Impfung geworben. Was viele nicht wissen: Auch der „vierte Stich“ ist ein Off-Label-Medikament und somit ohne offizielle Zulassung. Es gibt weder entsprechend breit durchgeführte Testergebnisse noch Wirkungsnachweise, auch über etwaige Nebenwirkungen ist so gut wie nichts bekannt. Das Nationale Impfgremium indes spricht bereits von der fünften Impfung, die heuer noch kommen soll.

Off Label“ – diese harmlos klingenden Wörter tauchen auch rund um die vierte Impfung, die derzeit landesweit beworben wird, immer wieder auf. In einer dazugehörigen, lediglich zweiseitigen Dokumentation des Bundesministeriums für Gesundheit findet sich dieser Begriff gleich dreimal. „Off-Label-Use“ bedeutet sinngemäß „nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch“. Das heißt, dass ein Arzneimittel gegen eine Krankheit eingesetzt wird, für die es von den Zulassungsbehörden noch keine Genehmigung hat. Auch das Nationale Impfgremium betont, dass die 4. Teilimpfung als „Off-Label-Anwendung“ gilt.

Massenabfertigungen ohne entsprechendes Aufklärungsgespräch
Ein Off-Label-Use ist zwar grundsätzlich nicht verboten, bedarf jedoch erhöhter Sorgfalts- und besonderer Aufklärungspflichten. „Und genau das hat in Österreich nicht stattgefunden“, sagt MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner: „Wie konnte diese ärztliche Aufklärung inklusive der Möglichkeit, Fragen zu stellen, in Impfstraßen mit einer entsprechenden Massenabfertigung gewährleistet werden? Wie und wo erfolgte die ärztliche Beratung bei Fußballspielen oder Konzerten, wo direkt am Eingang Impfmöglichkeiten inklusive Gratiskarten angeboten wurden?“

Apropos Off-Label-Use: Jedes Arzneimittel, das man in Europa in einer Apotheke erhalten kann, muss von eine Zulassungsbehörde geprüft und zugelassen sein. Treten bei einer Off-Label-Behandlung schwere Nebenwirkungen auf, können Ärzte, aber auch der Staat unter Umständen dafür haftbar gemacht werden.

Derselbe Fehler würde jetzt wohl bei der auf Plakaten landesweit beworbenen vierten Teilimpfung erfolgen, so Aigner: Grundsätzlich müsse bei JEDER Impfung vorab durch den Arzt ausreichend über Nutzen, aber vor allem die Risiken einer Impfung aufgeklärt werden, damit jeder Patient eine entsprechende Einschätzung für sich selber machen kann, ob er gefährdet ist zu erkranken – oder Teil einer gefährdeten Gruppe ist. Apropos vierte Teilimpfung: Diese wird aktuell nicht einmal vom Nationalen Impfgremium empfohlen:

„Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) wird daher für gesunde, immunkompetente Personen dieser Altersgruppe (12-64 Jahre, Anm.) derzeit nicht allgemein empfohlen, auch nicht für immun-kompetentes Gesundheitspersonal, zumal diese Personengruppe – sofern 3x geimpft – nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten tendiert“

Aus den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums

„Persönlicher Wunsch“ als Eigenverantwortung?
Gegen den „persönlichen Wunsch nach einer Auffrischungsimpfung“ spräche laut Nationalem Impfgremium jedoch nichts. Joachim Aigner: „Ist das die so oft bemühte Eigenverantwortung? Die Leute werden mit landesweiten Impfkampagnen solange von Off-Label-Anwendungen überzeugt, bis man den „persönlichen Wunsch“ danach hat und der Staat sich dann in Sachen Haftungsfragen aus dem Schneider wähnt?“

Fünfte Impfung kommt noch heuer
Das ist aber noch nicht das Ende der Corona-Geschichte, Impfung Nr. 5 wird wohl noch heuer kommen: Das Nationale Impfgremium spricht in seinen Anwendungsempfehlungen ganz offen davon, dass „in Abhängigkeit von den weiteren epidemiologischen Entwicklungen voraussichtlich in den Herbst-/Wintermonaten eine weitere Impfung notwendig sein wird.“

Wie dünn die Front der Impffanantiker mittlerweile ist, beweist auch die Tatsache, dass sogar die Ärztekammer laut Medienberichten bereits im Februar 2022 von der geplanten Impfpflicht abrückte. Von einer Empfehlung für die vierte oder bald fünfte Impfung will mittlerweile auch so gut wie niemand von den einst unzähligen „Expertinnen und Experten“ etwas wissen.

 

Rückfragehinweis:
MFG Klub im OÖ Landtag
(+43 732) 7720 – 17402
presse-ooe@mfg-oe.at
www.klubmfg-ooe.at