Aufforderung zur Überprüfung der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests

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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) 
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) 

Linz, 23.11.2022 

Aufforderung zur Überprüfung der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag, wenden uns an Sie hinsichtlich giftiger Inhaltsstoffe in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests sowie giftigem Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen.

In zwei vielbeachteten Pressekonferenzen vom 22.09.2022 (https://rumble.com/embed/v1j2tef/?pub=4) und vom 10.11.2022 (https://rumble.com/embed/v1r8gh6/?pub=4) wurde von den Teilnehmern – konkret u.a. von Rechtsanwälten, Medizinern und Journalisten – ausführlich, kompetent und überzeugend über in Komponenten von in Österreich zur Anwendung kommenden SARS-CoV-2-Antigen- Schnelltests nachweislich vorhandene höchst gesundheitsschädliche, weil giftige Substanzen berichtet (weiterführende Informationen: https://www.testfrei-gesund.at/). Dies begründet den Verdacht, dass von den SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Eine angemessene, ausreichende und repräsentative Überprüfung der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests seitens des BASG bzw. der AGES wurde unseres Wissens bis heute unterlassen.

Laut Angaben der AGES seien im Jahr 2021 insgesamt 15 Abstrichtupfer von 12 verschiedenen Produkten/Herstellern geprüft worden (https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid). Dabei habe man bei zwei Proben, also 13,3 Prozent der getesteten Produkte, Rückstände von Ethylenoxid festgestellt. In Anbetracht der Anzahl der in Österreich seit Beginn der Covid-19-Testungen durchgeführten Tests (Stand 21.11.2022: 202.088.800 österreichweit, https://covid19-dashboard.ages.at/) ist die Überprüfung von 15 Proben von 12 verschiedenen Produkten/Herstellern keinesfalls ausreichend. Darüber hinaus sind 15 Stichproben bei über 200 in der EU zugelassenen Testkits nicht repräsentativ. Bei einer Verseuchungsquote von 13,3 Prozent wären rund 27.000.000 der österreichweit durchgeführten Tests mit Ethylenoxid belastet. Hierbei muss auch beachtet werden, dass durch ständiges Testen Ethylenoxid im Körper aufgenommen und angesammelt werden kann, d.h. es reichert sich an und wird nicht wieder von selbst abgebaut, woraus sich auch die potenziellen langfristigen Schädigungen ergeben.

Es ist aus unserer Sicht nicht vertretbar, sich hinsichtlich dieser in Massenproduktion in China billig gefertigten Testkits blind auf die Angaben der chinesischen Hersteller zu verlassen. Niemand in Europa hat je überprüft, was sich wirklich in den Flüssigkeiten, den Teststäbchen und den Testboxen befindet.

Im Folgenden führen wir aus, weshalb eine solche Überprüfung unverzüglich zu erfolgen hat:

In Österreich gelangen „zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nach wie vor SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zur Anwendung. Sowohl hinsichtlich der sogenannten „Pufferflüssigkeit“ als auch hinsichtlich der Corona-Teststäbchen besteht der begründete Verdacht, dass von diesen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

  • Bedenkliche Inhaltsstoffe in der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Pufferflüssigkeit:
    SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthalten ein Fläschchen mit einer Flüssigkeit (im Folgenden: Pufferflüssigkeit). Die Giftigkeit darin enthaltener Stoffe ist durch eine privat finanzierte chemische Analyse in einem der größten Untersuchungslabors, das ein Partner der AGES ist, schriftlich bestätigt worden. Die Ergebnisse wurden in der Pressekonferenz vom 22.09.2022 mit dem Titel „Nicht deklarierte Flüssigkeiten in Antigen-Tests für Schulen und Wohnzimmer“ (https://rumble.com/embed/v1j2tef/?pub=4; siehe auch: https://www.testfrei-gesund.at/) detailliert präsentiert.

    Es wurde festgestellt, dass es sich bei der gegenständlichen Flüssigkeit um Lösungsmittel handelt, die sich aufgrund chemischer Erfordernisse aus gesundheitsschädlichen und potenziell tödlichen Giften zusammensetzen. Bei diesen Lösungsmitteln handelt es sich um Kontaktgifte, die auf jede erdenkliche Weise in den menschlichen Körper gelangen und sich dort anreichern können.

    Die durchgeführte Laboranalyse hat ergeben:

    – Hinsichtlich des in den SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Stoffes „Natriumazid CAS:26628-22-8“ gibt es klare Hinweise darauf, dass es sich dabei um eine potenziell genotoxische Substanz handelt, die in kleinsten Konzentrationen die DNA des Menschen verändern kann.
    – Hinsichtlich des in den SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Stoffes „Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2Hisothiazol-3-on (3:1) = Isothiazolinechlorid CAS: 55965-84-9“ gibt es klare Hinweise darauf, dass es sich hier um eine sehr stark immuntoxische und allergieauslösende sowie eine potenziell genotoxische Substanz handelt, die in kleinsten Konzentrationen sowohl eine bleibende Kontaktdermatitis auslösen als auch die DNA des Menschen verändern kann.

    Hinsichtlich der verdächtigen Substanzen liegt also Genotoxizität, eine Form der Toxizität, die Veränderungen der Erbinformation auslöst, vor. Konkret ist damit die Schädigung der DNA gemeint. Dazu ist keine bestimmte Dosis notwendig, hier kann bereits das erste Molekül eine Kettenreaktion auslösen, die auch erst nach Jahren zu Krebs führen kann.

    Einem mittlerweile vorliegenden Sicherheitsdatenblatt eines häufig an Schulen eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests ist zu entnehmen, dass die Pufferflüssigkeit dieser Tests zu mindestens 1 Prozent (laut Herstellerangaben) den in der EU ohne Sondergenehmigung verbotenen Giftstoff „Triton X-100 (Octoxinol 9)“ enthält. Dabei handelt es sich um jenen Stoff, der Anfang 2021 dazu führte, dass der Einsatz ähnlicher Tests an deutschen Schulen gestoppt wurde. In Österreich hingegen werden diese Tests offenbar bedenkenlos weiterhin eingesetzt und das noch dazu, ohne diese auf eine von ihnen ausgehende Gesundheitsgefährdung zu untersuchen.

  • Giftiges Ethylenoxid in Corona-Teststäbchen:
    Die in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen (im Folgenden: Corona-Teststäbchen) werden häufig mit Ethylenoxid desinfiziert. Dies wird mit der Kennzeichnung „STERILE EO“ auf der Verpackung ausgewiesen.

    Dass es sich bei Ethylenoxid um einen giftigen Stoff handelt, ist allgemein bekannt. Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend. Beim Einatmen von Ethylenoxid kann es zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen. Auf der Homepage der AGES heißt es: „Ethylenoxid ist ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert (RAC 2017, ATP). Mutagenität (das Potential zu Veränderung des Erbguts) ist grundsätzlich ein akuter, nach einmaliger Exposition auftretender Effekt. Sekundärwirkungen, wie Tumorbildung (Kanzerogenität), treten jedoch verzögert und als Folge einer akkumulierten Exposition im Verlauf des Lebens auf. Daher sollen auch einmalige hohe Aufnahmen durch Kinder vermieden werden.“ (https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid) In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten.

    Damit nach einer Desinfektion mit Ethylenoxid keine Rückstände des giftigen Gases mehr auf den desinfizierten Produkten enthalten sind, muss eine ausreichend lange Ausgasungszeit gewählt werden. Bei den Corona-Teststäbchen handelt es sich um mikroskopische Bürsten und Schwämme, weshalb hier von einer besonders langen erforderlichen Ausgasungszeit ausgegangen werden muss. Die Corona-Teststäbchen werden unter Zeitdruck in Milliardenstückzahl in China gefertigt. Dass in diesem Produktionsprozess die erforderliche Ausgasungszeit eingehalten wird, ist zweifelhaft und darf somit nicht davon ausgegangen werden.

    Lebensmittelimporte, beispielsweise von Sesam, werden regelmäßig auf Ethylenoxid-Rückstände überprüft. Bei den Corona-Teststäbchen, die hierzulande millionenfach von den Menschen – auch Kindern! – teilweise täglich verwendet wurden bzw. werden, erfolgt keine solche Prüfung durch eine europäische oder gar österreichische Behörde oder Einrichtung. Man verlässt sich hier blind auf die Zusicherung der chinesischen Hersteller, dass in den Corona-Teststäbchen keine Rückstände von Ethylenoxid vorhanden sind.

    Diese Umstände sowie die Tatsache, dass Analysen eines zertifizierten Labors vorliegen, welche Ethylenoxid-Reste bis zu 171 mg/kg in Corona-Teststäbchen – ein Vielfaches jeglicher Toleranzgrenze – bescheinigen, wurden in der Pressekonferenz vom 10.11.2022 ausführlich dargelegt (https://rumble.com/embed/v1r8gh6/?pub=4).

Während beispielsweise hinsichtlich Halloween-Kostümen sowie Halloween-Schminke von den oö. Lebensmittelaufsichtsorganen im Rahmen von Schwerpunktaktionen des Bundes Proben gezogen wurden, welche dann von der AGES auf Einhaltung von Grenzwerten etc. analysiert wurden (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/287897.htm), ist eine vergleichbare Überprüfung bei Komponenten der SARS-CoV2-Antigen-Schnelltests bisher unterblieben. Hier gilt es zu bedenken, dass Halloween-Kostüme sowie Halloween-Schminke einmal im Jahr für ein paar Stunden benutzt werden, während die Corona-Teststäbchen teilweise täglich in Mund oder Nase eingeführt werden, dies auch von Kindern.

Es ist für uns nicht ersichtlich, weshalb eine solche Überprüfung bisher unterlassen wurde. Weiters konnten wir beobachten, dass auch in der Politik – z.B. in der oberösterreichischen Landespolitik, wo die MFG-Fraktion zwei diesbezügliche Initiativanträge (https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20321/2022%20-%20Initiativantrag.pdf?id=17609&n=321&j=2022#page=; https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20361/2022%20-%20Initiativantrag.pdf?id=18710&n=361&j=2022#page=) eingebracht hat, welche von den anderen Landtagsfraktionen abgelehnt wurden – der Widerstand, solche Überprüfungen zu veranlassen, auffallend groß ist. Es stellt sich die Frage, ob der Gesundheitsschutz und ein Agieren im öffentlichen Interesse nun plötzlich – nachdem diese Prämisse in den letzten Jahren höher denn je gehalten wurde – nicht mehr wichtig ist und wenn ja, warum nicht.

Sinn und Zweck einer Überprüfung ist, eine mögliche Gesundheitsgefährdung und Gesundheitsschädigung von Menschen auszuschließen, indem am Ende der Überprüfung festgestellt wird, ob in den überprüften Produkten giftige Substanzen in einer bedenklichen Konzentration vorhanden sind oder nicht und sodann auf Basis des Ergebnisses erforderliche Schritte eingeleitet werden können. Da es um die Unversehrtheit der Menschen in Österreich – allen voran der Kinder – geht, hat eine solche Überprüfung unverzüglich zu erfolgen und muss auch die Öffentlichkeit über die Durchführung sowie die Ergebnisse einer solchen informiert werden.

Es ist NICHT Aufgabe von Privatpersonen, in einem Landtag vertretenen Oppositionsparteien oder dergleichen, solche Analysen durchzuführen oder zu finanzieren. Hierfür sind Einrichtungen wie das BASG bzw. die AGES zuständig.

Wir fordern Sie daher dazu auf, unverzüglich Ihren Prüfpflichten iSd Marktüberwachung
nachzukommen und

  • die Substanzen in der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Pufferflüssigkeit zu analysieren und auf eine Gesundheitsschädlichkeit zu überprüfen sowie
  • die in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Corona-Teststäbchen, die mit Ethylenoxid desinfiziert wurden, auf bedenkliche Ethylenoxid-Rückstände und eine davon ausgehende Gesundheitsschädlichkeit zu überprüft.

Weiters ersuchen wir Sie, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

  1. Wurden die in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltene Pufferflüssigkeit sowie die Corona-Teststäbchen von Ihnen auf giftige und/oder bedenkliche Substanzen sowie eine davon ausgehende Gesundheitsgefährdung überprüft?

    a. Wenn ja, wie fiel das Ergebnis der Überprüfung aus?

    b. Wenn ja, inwiefern war diese Überprüfung im Verhältnis zur Anzahl der in Österreich durchgeführten Testungen repräsentativ und aussagekräftig?

    c. Wenn nein, warum nicht?

  2. Haben Sie vor, die in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltene Pufferflüssigkeit sowie die Corona-Teststäbchen auf giftige oder bedenkliche Substanzen sowie eine davon ausgehende Gesundheitsgefährdung zu überprüfen?

    a. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen wird diese Überprüfung erfolgen?

    b. Wenn nein, warum nicht?

  3. Auf der Homepage der AGES findet sich die Information, dass im Jahr 2021 15 Abstrichtupfer-Analysen von 12 verschiedenen Produkten/Herstellern durchgeführt wurden. Wie beurteilen Sie die Repräsentativität und Aussagekraft dieser Überprüfung von 15 Abstrichtupfern von 12 verschiedenen Produkten/Herstellern im Vergleich zur Gesamtzahl der in Österreich durchgeführten Testungen sowie der Anzahl der in Österreich zugelassenen und in Verwendung befindlichen Testkits unterschiedlicher Hersteller?

  4. Auf der Homepage der AGES ist die Information zu finden, dass es sich bei Ethylenoxid um „ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert“ handelt. In Pflanzenschutzmitteln ist Ethylenoxid verboten und es darf nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen sowie nicht auf Oberflächen aufgetragen werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Weiters ist auf derselben Webseite zu lesen: „Wir haben auch das gesundheitliche Risiko bewertet: Dazu haben wir angenommen, dass ein 30 Kilo schweres Kind jeden Tag für eine Stunde ein Teststäbchen in der Nase hat, in dem 1 Mikrogramm Ethylenoxid enthalten ist. Selbst unter dieser doch unwahrscheinlichen Dauer des Kontakts wird die so genannte „Aufnahmemenge geringer Besorgnis“ für Ethylenoxid von 0,037 Mikrogramm pro Kilo Körpergewicht pro Tag unterschritten.“ (https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid) Inwiefern ist es angesichts der Tatsache, dass es sich bei Ethylenoxid um ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert handelt, vertretbar, dass potentiell SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, welche mit Ethylenoxid belastet sind, im Umlauf sind?


    a. Wie rechtfertigen Sie angesichts der Tatsache, dass Ethylenoxid aufgrund seiner hochgefährlichen und erbgutverändernden Eigenschaften keinem Schwellenwert unterliegt, es also nicht vertretbar ist, dass Ethylenoxid überhaupt in irgendeiner Konzentration in einem Medizinprodukt, welches Menschen teilweise täglich in Kontakt mit ihren Schleimhäuten bringen, vorhanden ist, Ihre Argumentation, eine Aufnahme von 0,037 Mikrogramm Ethylenoxid pro Kilo Körpergewicht pro Tag gelte als „Aufnahmemenge geringer Besorgnis“ und sei offenbar vertretbar?

Da die SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Österreich nach wie vor zur Anwendung kommen und deren Unbedenklichkeit nicht eindeutig nachgewiesen ist, liegt Gefahr im Verzug vor. Insofern dürfen wir auf eine zeitnahe Auskunft, ob Sie eine Überprüfung der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Pufferflüssigkeit sowie Corona-Teststäbchen vornehmen werden, sowie eine zeitnahe Beantwortung der obenstehenden Fragen bis längstens 07.12.2022 bestehen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir dieses Schreiben öffentlich stellen und über Ihre Reaktion auf dasselbe berichten werden.

Mit freundlichen Grüßen

LAbg. Manuel Krautgartner

LAbg. Dagmar Häusler, BSc.

LAbg. Joachim Aigner

Aufforderung zur Überprüfung der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests

Offener Brief an BASG und AGES Überprüfung Antigentests