Klaus Luger: MFG LAbg. Joachim Aigner begrüßt Berufung gegen Freispruch

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„Ich begrüße, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht einfach auf sich beruhen lässt, sondern die Rechtsfragen nun vom Oberlandesgericht prüfen lässt.

Ich habe diesen Fall seinerzeit mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft herangetragen, weil für mich eine zentrale Frage im Raum stand: Darf ein politischer Amtsträger ein Gutachten mit öffentlichen Geldern finanzieren lassen, das einen Sachverhalt untersuchen soll, bei dem er selbst weiß, dass er maßgeblich daran beteiligt war?

Genau solche Vorgänge müssen unabhängig und konsequent geprüft werden. Es geht dabei nicht um persönliche Vorverurteilung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld und das Vertrauen der Bürger in Politik und öffentliche Institutionen.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug – und dessen Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren.“