Initiativantrag: Landesgesetz, mit dem das Oö Landesumlagegesetz 2008 geändert wird

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des Oö. Landtag
betreffend
Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesumlagegesetz 2008 geändert wird

 

Begründung

Zahlreiche oberösterreichische Gemeinden stehen finanziell unter Druck. Die allgemeine Teuerung, gestiegene Personal- und Sachkosten sowie der hohe Investitionsbedarf im Bereich der kommunalen Infrastruktur belasten die Gemeindebudgets massiv. Hinzu kommt, dass Gemeinden laufend neue Aufgaben übertragen werden, ohne dass eine entsprechende finanzielle Abgeltung erfolgt.

Die Gemeinden sind erste Ansprechpartner für die Bürger und tragen wesentlich zur sozialen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Stabilität in den Regionen bei. Aus diesem Grund ist es essenziell, die kommunale Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch die Landesumlage ist daher nicht nur unzumutbar, sondern auch kontraproduktiv. 

Um die kommunale Handlungsfähigkeit insbesondere im Jahr 2026 sicherzustellen, soll die Einhebung der Landesumlage ausgesetzt werden. Damit wird den Gemeinden der notwendige finanzielle Spielraum verschafft, um ihre Aufgaben im Interesse der Bürger weiterhin erfüllen zu können. Das Land Oberösterreich kommt damit seiner Verantwortung gegenüber den Gemeinden nach und schafft finanzielle Entlastung in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit.

Die Regelungen treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen, der Oö. Landtag möge das Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesumlagegesetz 2008 geändert wird, beschließen. Für die Vorberatung kommt der Ausschuss für Finanzen und Kommunales in Betracht.

Linz, am 05.06.2025

 

Beilage 1149_2025

Initiativantrag betreffend Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesumlagengesetz 2008 geändert wird - mit SPÖ