Initiativantrag: eine sozial ausgewogene Gehaltserhöhung 2026 für den Landes- und Gemeindedienst

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
eine sozial ausgewogene Gehaltserhöhung 2026 für den Landes- und Gemeindedienst

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Schritte zu setzen, damit für das Jahr 2026 anstelle einer prozentuellen Gehaltserhöhung ein absolut gleich hoher Erhöhungsbetrag für alle Landes- und Gemeindebediensteten vorgesehen wird.

Begründung

Der nachverhandelte Gehaltsabschluss des Bundes sieht ab 01.07.2026 eine einheitliche prozentuelle Gehaltserhöhung von 3,3 % für alle öffentlich Bediensteten vor. Dies führt zu stark unterschiedlichen absoluten Erhöhungsbeträgen: Während die Grundgehälter in der Besoldung NEU in den unteren Einstufungen (LD 25) lediglich um rund 76 Euro steigen, beträgt der Mehrbetrag in den höchsten Einstufungen (LD 1) etwa 540 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigte profitieren entsprechend weniger.

Eine soziale Staffelung ist erst für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen.

Die Teuerung der vergangenen Jahre wirkt sich jedoch insbesondere bei den Lebenshaltungskosten wie Wohnen, Energie und Lebensmitteln auf alle Beschäftigten aus und belastet niedrige und mittlere Einkommen verhältnismäßig stärker. Durch die prozentuelle Erhöhung vergrößert sich die absolute Differenz zwischen niedrigen und hohen Gehältern zusätzlich.

Um die vorhandenen Budgetmittel sozial ausgewogener zu verteilen, soll die im Landesbudget 2026 vorgesehene Gesamtsumme für die Gehaltserhöhung durch die Anzahl der Bediensteten, gemessen in Vollzeitäquivalenten, dividiert und der so ermittelte Betrag als einheitlicher Erhöhungsbetrag für alle Bediensteten festgelegt werden. Die Gesamtsumme würde dabei unverändert bleiben, womit eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist.
Mit einer solchen Vorgangsweise könnte bereits im Jahr 2026 ein Ausgleichseffekt erreicht werden, der niedrigere Einkommensgruppen stärkt und eine gleichmäßigere Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sicherstellt.
Erforderliche Anpassungen in einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen – beispielsweise betreffend das Verbot der Schlechterstellung gegenüber dem Bundesdienst – sind vorzunehmen.

Linz, am 11. Dezember 2025

(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner

Beilage 1259_2025

Initiativantrag Sozial ausgewogene Gehaltserhöhung 2026