Zusatzantrag: Kostenersatz für den häuslichen Unterricht

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Zusatzantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 693/2023 (Bericht des Finanzausschusses betreffend den Voranschlag des Landes Oberösterreich für das Finanzjahr 2024) 
Budgetgruppe 2 „Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft“
betreffend Kostenersatz für den häuslichen Unterricht

Der Oö. Landtag möge beschließen:

  1. Im Abschnitt 1/21 „Allgemeinbildender Unterricht“ wird ein neuer Unterabschnitt mit der Bezeichnung „Häuslicher Unterricht“ geschaffen und mit einem Betrag in Höhe von 1.515.000 Euro ausgestattet.
  2. Die Bedeckung dieser Mittel soll durch Abzug dieser Summe aus dem Abschnitt 1/21 „Allgemeinbildender Unterricht“, veranschlagt im Finanzierungshaushalt mit einem Betrag in Höhe von 1.034.540.200 Euro, erfolgen. Der Restbetrag in Höhe von 1.033.025.200 Euro bleibt für den Abschnitt 1/21 „Allgemeinbildender Unterricht“ zur Verfügung. Der Ergebnishaushalt wird entsprechend angepasst.

Begründung

Häuslicher Unterricht ist gemäß Art. 17 Abs 3 Staatsgrundgesetz 1867 im Verfassungsrang als alternativer Bildungsweg vorgesehen. § 11 Abs 2 SchulpflichtG sieht vor, dass die allgemeine Schlupflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden kann, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 SchulpflichtG genannten Schule mindestens gleichwertig ist.

Eine freie Entscheidung über den Bildungsweg des Kindes kann nur getroffen werden, wenn die gebotenen Alternativen für die Eltern und Erziehungsberechtigten leistbar sind. Den ebenfalls steuerzahlenden Eltern von Kindern im häuslichen Unterricht steht somit eine anteilige finanzielle Unterstützung für den alternativen Bildungsweg zu – nur dies stellt eine tatsächliche Gleichwertigkeit dar.

Je Grundschüler muss daher ein Betrag von 5.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Heuer zu Beginn des Schuljahres 2023/24 waren 303 Kinder im Pflichtschulalter von der Schule abgemeldet. Daher fordern wir, einen Betrag in der Höhe von 1.515.000 Euro für den häuslichen Unterricht.

Linz, am 4.12.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Häusler, Krautgartner, Aigner

Beilage 707/2023

Kostenersatz für den häuslichen Unterricht