Initiativantrag: Einführung von Eilverfahren vor dem VfGH

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Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ehestmöglich die gesetzliche Grundlage für Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verankert wird, damit bei Rechtsfragen von weitreichender Tragweite rasch Rechtssicherheit für die Bevölkerung geschaffen werden kann.

Der Verfassungsgerichtshof berät und verhandelt derzeit üblicherweise vier mal im Jahr, zusätzliche Sitzungen können vom Präsidenten des VfGH bei Bedarf einberufen werden.
Es wäre notwendig darüber hinaus noch eine Möglichkeit zu schaffen, rasche Entscheidungen einer Rechtsfrage besonderer Bedeutung zu beantragen, um bei sensiblen und folgenreichen Rechtsfragen rasch Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten
betreffend
die Einführung von Eilverfahren vor dem VfGH

Gemäß § 25 Abs. 6 der Landtagsgeschäftsordnung wird dieser Antrag als dringlich bezeichnet.

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ehestmöglich die gesetzliche Grundlage für Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verankert wird, damit bei Rechtsfragen von weitreichender Tragweite rasch Rechtssicherheit für die Bevölkerung geschaffen werden kann.

Begründung

Derzeit berät und verhandelt der Verfassungsgerichtshof in der Regel vier Mal im Jahr für jeweils drei Wochen in sogenannten „Sessionen“. Zusätzliche Sitzungen können vom Präsidenten des VfGH bei Bedarf als „Zwischensessionen“ einberufen werden.

Außerhalb dieses Rahmens besteht allerdings keine Möglichkeit, anlassbezogen die rasche Entscheidung einer Rechtsfrage von besonderer Bedeutung zu beantragen bzw. zu beauftragen. Dies wäre allerdings notwendig, um bei sensiblen und folgenreichen Rechtsfragen rasch Rechtssicherheit zu gewährleisten.

In Deutschland haben sich Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Terminus „Einstweiliger Rechtsschutz“ bewährt. Damit kann beispielsweise rasch über Grundrechtseingriffe entschieden werden. Die Forderung, diese rechtsstaatliche Modernisierung auch in Österreich umzusetzen, wird von zahlreichen Rechtsexperten, wie zum Beispiel vom Präsidenten der österreichischen Rechtsanwaltskammer Dr. Rupert Wolff oder auch von Dr. Irmgard Griss, der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, unterstützt.

Die Einführung einer präventiven Normenkontrolle sollte in Erwägung gezogen werden. Die Oö. Landesregierung wird deshalb ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine ehestmögliche Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.

Linz, am 25. Jänner 2022
(Anm.: FPÖ-Fraktion)
Mahr, Handlos, Fischer, Hofmann, Dim, Graf, Kroiß, Gruber, Klinger, S. Binder
(Anm.: ÖVP-Fraktion)
Dörfel, Lengauer, Stanek, Kirchmayr, Csar, Scheiblberger, Mühlbacher, Mader, Rathgeb
(Anm.: MFG Klub im Oö. Landtag)
Häusler, Aigner, Krautgartner
(Anm.: NEOS Landtagsklub Oberösterreich)
Eypeltauer

Beilage 109/2022

Einführung von Eilverfahren vor dem VfGH