Was hindert alle daran eine regelkonforme Prüfung, der mehr als bedenklichen Inhaltsstoffe in den gängigen Corona-Selbsttests, durch die zuständige Behörde einzufordern?
Auf der AGES-Homepage heißt es: „Ethylenoxid ist ein erbgutveränderndes Kanzerogen ohne Schwellenwert (RAC 2017, ATP). Mutagenität (das Potential zu Veränderung des Erbguts) ist grundsätzlich ein akuter, nach einmaliger Exposition auftretender Effekt. Sekundärwirkungen, wie Tumorbildung (Kanzerogenität), treten jedoch verzögert und als Folge einer akkumulierten Exposition im Verlauf des Lebens auf. Daher sollen auch einmalige hohe Aufnahmen durch Kinder vermieden werden.“ (Quelle: https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/rueckstaende-kontaminanten-von-a-bis-z/ethylenoxid)
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
- diese über die dafür vorgesehenen Institutionen AGES und BASG unverzüglich ihren Prüfpflichten nachkommt und die mögliche Gesundheitsschädlichkeit von in SARS-CoV-2Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen, die mit Ethylenoxid desinfiziert wurden, überprüft,
- bis zum unwiderruflichen wissenschaftlichen Nachweis der Unbedenklichkeit der in SARSCoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen jegliche Anwendung solcher Tests ausgesetzt wird sowie
- die Haftung für allfällige durch in den in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen enthaltene Rückstände von Ethylenoxid verursachte Schäden übernommen wird.
Landtagssitzung vom 10.11.2022
Quelle: http://landtag.ooe.gv.at/29/11
Mehr dazu unter:
Gefahr im Verzug: toxische Corona-Schnelltests endlich überprüfen!