Initiativantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend
Berechnung und offener Ausweis der Pensionsrückstellungen
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Zuge des jährlichen Rechnungsabschlusses die Pensionsrückstellungen zu berechnen und im Rechnungsabschluss unter der Anlage ,,Rückstellungsspiegel” auszuweisen.
Begründung
Nach den Vorschriften für den Rechnungsabschluss gemäß der VRV 2015 ist das Land Oberösterreich nicht verpflichtet, Pensionsrückstellungen für zukünftige Verpflichtungen zu berechnen und auszuweisen. Im Jahr 2020 hat man dennoch die Pensionsrückstellungen berechnet. Die Berechnung ergab voraussichtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro. In den nächsten 30 Jahren erwarten das Land Oberösterreich 32 Milliarden Euro an zu zahlenden Pensionsverpflichtungen. In der Privatwirtschaft müssen solche voraussichtlichen Verbindlichkeiten offen ausgewiesen werden. Aus Überlegungen der Transparenz ist es dringend geboten, dass auch das Land Oberösterreich Pensionsrückstellungen berechnet und ausweist.
Linz, am 07. März 2024
(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner
Beilage 785_2024
Initiativantrag betreffend Berechnung und offener Ausweis der Pensionsrückstellungen