Initiativantrag: sofortigen Stopp kindeswohlgefährdender Inhalte in der Sexualpädagogik

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oberösterreichischen Landtag
betreffend
den sofortigen Stopp kindeswohlgefährdender Inhalte in der Sexualpädagogik

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert,

1. sich umgehend mit den von Pädagogen, Eltern und Fachleuten geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung des Kindeswohls in den folgenden Vorgaben zur Sexualpädagogik

  • Leitfaden zur Erstellung eines schulischen sexual-pädagogischen Konzeptes (Februar 2023)
  • Lehrpläne NEU ab 2023/24
  • Standards für Sexualaufklärung in Europa der WHO
  • International Technical Guidance on Sexuality Education (CSE: Comprehensive Sexuality Education)
  • Erlass: Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung (2018)
  • Grundsatzerlass Sexualpädagogik (2015)
  • Broschüren und Veröffentlichungen von geförderten Servicestellen der Bundesregierung und Schulbuchverlagen

auseinanderzusetzen, mit dem Verein Kinderwohl zu diskutieren, die Vorgaben im Rahmen ihres Wirkungsbereichs im Sinne des Kindeswohls zu überprüfen und gegebenenfalls zu adaptieren.

2. sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, in ihrem Wirkungsbereich die unter Punkt 1. genannten Handlungen zu setzen.

Begründung

Der Verein Kinderwohl – Verein österreichischer Pädagogen (Elementar-Hochschulbereich) macht in seinem offenen Brief, veröffentlicht via OTS am 22.6.2023, nachzulesen unter https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230622_OTS0139/korrigierte-neufassung-der-ots-0102-von-heute-paedagogen-eltern-und-fachleute-fordern-den-sofortigen-stopp-kindeswohlgefaehrdender-inhalte-in-sexualpaedagogik, adressiert an Bundeskanzler Nehammer, Bildungsminister Polaschek, Gesundheits- und Sozialminister Rauch, Bildungsrätinnen und Bildungsräte Amon, Gutschi, Haberlander, Hagele, Kaiser, Schöbi-Fink, Teschl-Hofmeister, Wiederkehr und Winkler, Klubobfrauen zum Nationalrat Maurer und Meinl-Reisinger, Klubobmänner zum Nationalrat Babler, Kickl und Wöginger, darauf aufmerksam, dass das Kindeswohl lt. österreichischer Verfassung, EU-Charta und UN Kinderrechtskonvention Vorrang aus Prinzip hat. Der Verein fordert neben einer sorgfältigen Begutachtung aller externen sexualpädagogischen Vereine, welche Schulen besuchen, dringend auch ein Augenmerk auf die Erlässe und vom Ministerium geförderte Servicestellen und deren veröffentlichte Publikationen sowie auf Inhalte der Lehrerfortbildung zu legen.

Der Verein führt weiter aus, dass die problematischste Prämisse in diesem Zusammenhang die Auffassung ist, dass das Kind als “sexuelles Wesen” seine Gefühle, seine Lust, und sein Spielverhalten sexuell ausdrückt, was eine subtile Entgrenzung zwischen Erwachsenen- und Kindersexualität bedeutet. Damit zeigt sich gegenwärtige Sexualpädagogik in einer unkritischen Nähe zu einer Praxis, die Kinder in bestimmten sexuellen Belangen wie kleine Erwachsene behandelt. Der Grundsatzerlass fordert dazu, ,,dass mit Kindern und Jugendlichen über alle Themen rund um Beziehung und Sexualität gesprochen wird.” Aufgrund unserer langjährigen Arbeit mit Kindern, so der Verein weiter, muss er dieser Haltung vehement widersprechen.

Zur Veranschaulichung:

Fallbeispiel 7. Schulstufe Gymnasium, Fachstelle NÖ:
“Nachdem aufgeschrieben wurde, was den Kindern zu Sex eingefallen war, wurden von den Referenten alle Begriffe erklärt. Dazu gehörten Sexspielzeuge und sämtliche Sexpraktiken. Besonders schockierend war die Erklärung des sogenannten Rainbowkiss. “

Fallbeispiel 4.Klasse Volksschule Vorarlberg:
“Workshopleiter erklärten den Kindern, dass sie nicht mit den Lehrerinnen über die Inhalte des Workshops sprechen durften. Das Thema “Geschlechtsverkehr” wurde ausführlich behandelt. Unsere Tochter erzählte voll Abscheu, sie habe gelernt (mit Bildmaterial), dass die Frau das Glied des Mannes beim Geschlechtsverkehr tief in den Mund steckt.”

Im sensiblen Bereich der Sexualpädagogik muss – neben Einbeziehung der Eltern als Haupterziehende – ein Schutzraum der sexuellen Sphäre beachtet werden und die natürliche Schamgrenze der Kinder und Jugendlichen geachtet werden, um entwicklungs- und altersgerecht vorzugehen.

Des Weiteren befördern Inhalte der reflexiven Geschlechterpädagogik eine proaktive, einseitige Handhabung von Diversitätsthemen, die zu Überforderung und weitreichenden psychosozialen Folgeschäden führen und somit ebenfalls eine Form von Gewalt durch Grenzüberschreitung darstellen:

Beispiel aus dem JÖ Schulmagazin, 5.Schulstufe, S.8, Februar 2023:
”Als Kleinkindern ist uns die Einteilung in Junge und Mädchen egal. Die Grenzen zwischen diesen beiden Geschlechtern lernen wir erst, wenn wir älter werden. Es wäre so wunderbar, wenn es diese Grenzen nicht geben würde!”

Fallbeispiel 1.Klasse Volksschule Wien:
“Ein Mädchen berichtet nach der Schule irritiert: “Mama, wir haben jetzt ein Regenbogenklo in der Schule. Die Lehrerin sagt, da können Kinder hingehen, die nicht wissen, ob sie ein Bub oder ein Mädchen sind!”

Vorrangig muss im Sinne einer Verhältnismäßigkeit gehandelt werden. Eine Förderung und damit Anleitung in jegliche Richtung widerspricht dem lndoktrinationsverbot. Kinder und Jugendliche dürfen weder einem ideologischen noch einem politischen oder wirtschaftlichen Zweck dienen.

Mit diesem offenen Brief und der damit einhergehenden Petition, abrufbar unter folgendem Link: https://www.petitionen.com/sofortiger_stopp_kindeswohlgefahrdender_inhalte_in_sexualpadagogik appellieren wir an sämtliche Parteien und Ministerien, rasch zu handeln, sich öffentlich zu bekennen, und die genannten Grundsatzerlässe im Sinne des Kindeswohls anzupassen. Insbesondere wird eine klare Abgrenzung von einer sexualpädagogischen Ideologie gefordert, die entgegen allen entwicklungspsychologischen Erkenntnissen Kinder und Jugendliche für sich instrumentalisiert.

Der Verein Kinderwohl (erreichbar unter office@kinderwohl.info) schließt seinen Offenen Brief mit den Worten, indem er zu einem Diskurs einlädt und den Leser darauf aufmerksam macht, dass er gerne seine fundierten Fachkenntnisse zur Verfügung stellt. 

Linz, am 06.07.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 605_2023

Sofortigen Stopp kindeswohlgefährdender Inhalte in der Sexualpädagogik