Initiativantrag: Kostenersatz für den häuslichen Unterricht

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend Kostenersatz für den häuslichen Unterricht

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, eine finanzielle Unterstützung für den alternativen Bildungsweg des häuslichen Unterrichts in Form eines Kostenersatzes einzuführen.

Begründung

Häuslicher Unterricht ist gemäß Art. 17 Abs 3 Staatsgrundgesetz 1867 im Verfassungsrang als alternativer Bildungsweg vorgesehen. § 11 Abs 2 SchulpflichtG sieht vor, dass die allgemeine Schlupflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden kann, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 SchulpflichtG genannten Schule mindestens gleichwertig ist.

Eine freie Entscheidung über den Bildungsweg des Kindes kann nur  getroffen werden, wenn die gebotenen Alternativen für die Eltern und Erziehungsberechtigten leistbar sind. Den ebenfalls steuerzahlenden Eltern von Kindern im häuslichen Unterricht steht somit eine anteilige finanzielle Unterstützung für den alternativen Bildungsweg zu – nur dies stellt eine tatsächliche Gleichwertigkeit dar.

Je Grundschüler steht ein Betrag von 5.000 Euro jährlich zur Verfügung. Ein vergleichbarer, angemessener Betrag muss auch Schülern im häuslichen Unterricht zur Verfügung gestellt werden und diesfalls an die Eltern ausbezahlt werden.

Linz, am 7. 12. 2022
(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 410/2022

Kostenersatz für den häuslichen Unterricht