
Abänderungsantrag
der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
zur Beilage 1070/2025
Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden (Oö. KFGG) erlassen und das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz geändert wird
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Das Landesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden (Oö. KFGG) in der Fassung der Beilage 1070/2025 wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 2 entfällt das Wort „unwiderruflich“.
Begründung
Die vorgesehene Regelung sieht vor, dass Gemeinden und Gemeindeverbände durch Gemeinderats- bzw. Verbandsversammlungsbeschluss „unwiderruflich“ entscheiden können, sich nicht der KFG zu bedienen. Der Begriff „unwiderruflich“ stellt jedoch einen übermäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Gemeindeautonomie dar. Eine endgültige Entscheidung für alle Zukunft widerspricht demokratischer Entscheidungsfreiheit und verhindert ein späteres Reagieren auf geänderte Rahmenbedingungen. Mit der ersatzlosen Streichung wird die Autonomie der Gemeinden gewahrt, ohne die Funktionsfähigkeit der KFG zu gefährden.
Linz, am 02.04.2025
(Anm.: Fraktion der MFG)
Aigner, Häusler, Krautgartner
Beilage 1085_2025
Abänderungsantrag: Landesgesetz, mit dem ein Landesgesetz über die Krankenfürsorge für oö. Gemeinden (Oö. KFGG) erlassen und das Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz geändert wird