
Initiativprüfung LRH “Landesstraßenerhaltung”
Stellungnahme unseres Klubobmannes Manuel Krautgartner zur heutigen Initiativprüfung des Landesrechnungshofes “Landesstraßenerhaltung”:
„Der Landesrechnungshof spricht eine klare Sprache: Seit über einem Jahrzehnt wird vor dem Verfall unserer Straßen gewarnt – passiert ist nichts. Die Empfehlungen liegen seit 2011, 2015 und 2021 am Tisch, umgesetzt wurden sie nur unzureichend.
Für eine dringend notwendige Trendumkehr wären laut Rechnungshof über Jahre hinweg rund 60 Millionen Euro jährlich notwendig – tatsächlich investiert wurde in den vergangenen Jahren mit durchschnittlich rund 34,3 Millionen Euro deutlich weniger. Das Ergebnis sehen wir heute: ein Straßennetz, das zunehmend an Substanz verliert.
Besonders bemerkenswert ist: Selbst die zuständige Abteilung widerspricht dem Bericht nicht. Im Gegenteil – sie bestätigt, dass die notwendigen Mittel ‘kaum realisierbar’ sind. Die Fachleute wissen also längst, was zu tun wäre. Doch politisch passiert genau das Gegenteil.
Statt bestehende Straßen zu erhalten, werden weiterhin Neubauprojekte priorisiert – auf Kosten der Substanz. Die Verwaltung räumt selbst ein, dass dafür Mittel umgeschichtet werden müssten. Genau das passiert seit Jahren nicht.
Es fehlt am politischen Willen
Das alles zeigt: Es fehlt nicht an Erkenntnissen – es fehlt am politischen Willen.
Die MFG fordert daher einmal mehr, dass sich die öffentliche Hand wieder auf ihre Kernaufgaben konzentriert und endlich dort investiert, wo es notwendig ist, statt das Problem Jahr für Jahr weiter aufzuschieben. Gerade in wirtschaftlich besseren Jahren wäre es Aufgabe gewesen, die notwendige Vorsorge zu treffen. Doch genau das ist nicht passiert – weil Politik offenbar oft nur bis zur nächsten Wahlperiode denkt, statt langfristig Verantwortung zu übernehmen.
Das Zitat ‚Spare in der Zeit, dann hast du in der Not‘ trifft auch hier zu: Es wurde zu wenig in die Erhaltung der Infrastruktur investiert – jetzt, wo die finanziellen Spielräume enger werden, fehlt das Geld für dringend notwendige Maßnahmen.“
Rückfragehinweis:MFG Oberösterreich
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