Linzer Westring-Volksbefragung: Teuer und am Ende nutzlos

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MFG: JA zur direkten Demokratie, die aber rechtlich bindend sein muss:

Linz führt eine Volksbefragung zum Thema Westring durch: So löblich dieses vermeintliche Aufflackern der Mitsprache der Bürger auch erscheinen mag, darf es nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Situation in Sachen Direkter Demokratie in Österreich nach wie vor bescheiden darstellt – trotz mittlerweile jahrzehntelanger Beteuerungen und Forderungen. Rechtlich bindend ist der Ausgang der Volksbefragung in keiner Weise, am Ende wird es wieder heißen: Außer Spesen nichts gewesen. MFG fordert einmal mehr den bedingungslosen Ausbau der Direkten Demokratie ohne Wenn und Aber.

Es klingt alles so schön: Ab etwa 6.100 gesammelten Unterschriften (= 4 Prozent der Wahlberechtigten) muss in Linz eine Volksbefragung zum jeweiligen Thema stattfinden. Die Initiatoren, die gegen den Bau des Linzer Westringtunnels auftreten, haben sogar 10.000 Unterstützer gefunden, daher kommt es voraussichtlich im Herbst zu dieser Volksbefragung. Kostenpunkt: geschätzte 1,2 bis 1,3 Millionen Euro.

MFG steht im vorliegenden Fall und unabhängig davon, ob ein Ausstieg überhaupt rechtlich möglich ist, für den Weiterbau des bereits weit fortgeschrittenen Projekts. „Klar ist aber auch: Geld darf in Bezug auf die direkte Demokratie nicht die Hauptrolle spielen“, sagt LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann.

Viel wichtiger sei dessen Wirksamkeit. Und gerade hier zeigt sich einmal mehr, wie arg es um die direkte Demokratie in Österreich bestellt ist. Selbst wenn 100 Prozent der wahlberechtigten Linzer im Herbst gegen das Projekt unterschreiben würden: Rechtlich bindend ist das alles nicht. Aigner: „Bürgermeister Luger hat bereits angekündigt, dass er auf das Ergebnis pfeift und keinesfalls aus den Bauverträgen aussteigen will. Egal, wie man zu dem Thema steht: Noch respektloser kann man gegenüber dem Wählerwillen kaum sein.“

„Es muss endlich Schluss sein mit der ‚Placebo-Demokratie,
wo den Menschen vorgegaukelt wird, sie könnten
mitentscheiden oder auf ihre Meinung werde gehört.“

LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann

Ähnlich verhält es sich mit bundesweiten Volksbegehren: Wird dieses während des Eintragungsverfahrens von mindestens 100.000 Menschen oder je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet, wird es im Nationalrat zum ‚Verhandlungsgegenstand‘ – klingt gut, aber: „Vereinfacht gesagt wird im Parlament kurz darüber geplaudert, ehe das Volksbegehren in den allermeisten Fällen schubladisiert wird. Es gibt auch hier keinerlei rechtliche Bindung, aktiv etwas zu unternehmen“, so Joachim Aigner. Hier gehöre endlich eine Ebene eingezogen, dass es zumindest ab einer gewissen realistischen Stimmenanzahl bei einem Volksbegehren zu einer (rechtlich bindenden) Volksabstimmung kommen soll.

Joachim Aigner: „Die einmal angedachte, aber nie umgesetzte Grenze von 900.000 Unterstützern ist ein Witz. Eine realistische Zahl wären höchstens 300.000 Stimmen.“

Wo ebenfalls ein großer Aufholbedarf besteht, sind Online-Tools wie Petitionen, durch die Bürger schnell und unkompliziert Initiativen oder Ideen unterstützen können. Auch hier müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, auch hier braucht es mehr Verbindlichkeit. MFG schlägt vor, mit einem einzuberufenden Gremium aus politischen Vertretern und Fachleuten entsprechende Vorschläge auszuarbeiten: „Es muss endlich Schluss sein mit der ‚Placebo-Demokratie‘, mit der den Menschen vorgegaukelt wird, sie könnten mitentscheiden oder auf ihre Meinung werde gehört.“

Rückfragehinweis:

MFG Klub im OÖ Landtag,

Tel.: 0732 7720 – 17402

presse-ooe@mfg-oe.at