Initiativantrag: Häuslicher Unterricht, Homeschooling

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Anträge / Landtagsarbeit
  • Lesedauer:3 min Lesezeit

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu unternehmen, damit die Unterrichtsform Häuslicher Unterricht / Homeschooling den anderen Unterrichtsformen in jeder Hinsicht gleichgestellt wird.

Die MFG sieht hier Handlungsbedarf, den steuerzahlenden Eltern eine anteilige finanzielle Unterstützung zuzugestehen – jede qualitative Unterrichtsform ist als gleichwertig anzuerkennen. 
Pro Grundschüler steht pro Jahr ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Mit Schulstart befanden sich ca. 1.300 Schüler in Oberösterreich im häuslichen Unterricht.
Professionelle und qualitativ hochwertige Bildung und Begleitung der Kinder im häuslichen Unterricht erfordert budgetäre Mittel, die direkt an die Obsorgeberechtigten auszubezahlen sind.

Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend Häuslicher Unterricht / Homeschooling

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit alles zu unternehmen, damit die Unterrichtsform Häuslicher Unterricht / Homeschooling den anderen Unterrichtsformen in jeder Hinsicht gleichgestellt wird.

Begründung

Häuslicher Unterricht ist gemäß Art. 17 Abs 3 Staatsgrundgesetz 1867 im Verfassungsrang als alternativer Bildungsweg vorgesehen. § 11 Abs 2 SchulpflichtG sieht vor, dass die allgemeine Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden kann, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 SchulpflichtG genannten Schule mindestens gleichwertig ist.
Es muss allen Obsorgeberechtigten in Oberösterreich die Möglichkeit eingeräumt werden, frei darüber zu entscheiden, welche der gesetzlich vorgesehenen Unterrichtsformen für das jeweilige Kind am geeignetsten ist.

Die MFG sieht hier Handlungsbedarf, den steuerzahlenden Eltern hier eine anteilige finanzielle Unterstützung zuzugestehen – jede qualitative Unterrichtsform ist als gleichwertig anzuerkennen. 

Pro Grundschüler steht pro Jahr ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Mit Schulstart befanden sich ca. 1.300 Schüler in Oberösterreich im häuslichen Unterricht.
(Quelle: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/1329-schulabmeldungen-inoberoesterreich;art4,3456921).

Nur eine faire Finanzierung sämtlicher Unterrichtsformen (Öffentliche Schulen, Privatschulen in freier Trägerschaft oder häuslicher Unterricht) gewährleistet, dass die Entscheidung der Obsorgeberechtigten für eine dieser Unterrichtsformen wirklich frei sein kann.
Professionelle und qualitativ hochwertige Bildung und Begleitung der Kinder im häuslichen Unterricht erfordert daher budgetäre Mittel, die direkt an die Obsorgeberechtigten auszubezahlen sind.

Linz, am 16. Dezember 2021
(Anm.: MFG Klub im Oö. Landtag)
Häusler, Aigner, Krautgartner

Beilage 91/2021

Häuslicher Unterricht, Homeschooling