Oberösterreich will seine Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz auflockern. Demnach sollen Kinder/Jugendliche mit 12 oder 13 Jahren künftig bis 23 Uhr und damit eine Stunde länger alleine unterwegs sein dürfen. Geht es nach SPÖ, Grünen, NEOS und wohl auch der ÖVP, darf man zwischen 14 bis 16 Jahren dann sogar bis ein Uhr morgens feiern gehen. „Gerade jetzt in diesen Zeiten mit so einer Forderung daherzukommen, zeugt von wenig Hausverstand“, sagt MFG–Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler, selbst zweifache Mutter.
Mehrheitlich Jugendliche von 13 bis 16, 17 Jahren und mit Migrationshintergrund rotteten sich am Halloweentag in Linz zusammen, griffen Passanten und die Polizei mit Flaschen, Steinen und Böllern an: In der Linzer Innenstadt herrschten Ende Oktober stundenlang bürgerkriegsartige Zustände. Dazu strömen derzeit enorm viele Jugendliche und junge Männer über die bekannten Fluchtrouten nach Österreich. Zusätzlich bleiben aus Stromspargründen immer mehr Beleuchtungen dunkel, die Unsicherheit aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl haben sich deutlich erhöht. „Und just in diesem Szenario überlegt die Landesregierung eine Ausweitung der Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche, das ist völlig absurd“, so Dagmar Häusler.
Hintergrund: Das betreffende Jugendschutzgesetz in Oberösterreich läuft 2023 aus – das bedeutet aber nicht, dass die bisher bestehenden Regelungen unzureichend oder schlecht gewesen wären. Dagmar Häusler: „Die Harmonisierung der Ausgehzeiten in den Bundesländern ist ja grundsätzlich keine schlechte Idee, um bundesweit eine einheitliche Regelung zu haben. Die Frage ist nur, in welche Richtung man harmonisiert. Jetzt die Regelung so auszulegen, dass Kinder und Jugendliche noch länger alleine draußen sein dürfen – der Sinn nach dieser Forderung erschließt sich mir nicht. Alleine schon der Gedanke, dass 14–jährige Mädchen alleine und nach Mitternacht in Linz unterwegs sind, lässt so manche Eltern wohl erschaudern.“ Oberösterreich sei zudem nicht mit dem beschaulichen Vorarlberg oder anderen Bundesländern zu vergleichen, das zeigen auch die vielen Gewaltdelikte und Vorkommnisse im Linzer Zentralraum ganz klar.
„In einem Szenario von extremer Zuwanderung, abgedrehten Beleuchtungen und nächtlichen Straßenschlachten diskutieren wir über längere Ausgehzeiten von 13– und 14–Jährigen. Ich halte das für grob fahrlässig und unverantwortlich.“
MFG–Landtagsabgeordnete Dagmar Häusler
Eigenverantwortung ja, aber…
Dagmar Häusler empfiehlt, eine bundesweite Vereinheitlichung eher in Richtung OÖ–Modell anzustreben. Eine Ausweitung in der derzeitigen Situation sei jedenfalls undenkbar – gerade bei diesen sensiblen Altersgruppen: „Und ich kenne auch kaum eine Mutter oder einen Vater, die bzw. der sein 14–jähriges Kind bis ein Uhr Früh alleine auf der Straße sehen will.“ Eigenverantwortung mache durchaus Sinn und gehöre ja auch zur DNA von MFG, aber genau diese Eigenverantwortung greife etwa bei 13–jährigen nicht. Häusler: „Im Straßenverkehr ist diese Altersgruppe ja richtigerweise auch noch vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen.“ Gemäß der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen gilt als Kind sogar jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der jetzige Zeitpunkt für eine Ausweitung sei daher mehr als ungeeignet. Dagmar Häusler fordert „zumindest eine Verschiebung der Diskussion um ein Jahr.“
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