MFG Oberösterreich warnt vor fatalem Signal durch Diversion im Fall Luger

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Die Einstellung des Untreueverfahrens gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger durch Diversion sorgt bei der MFG Oberösterreich für erhebliche Kritik. Nach Ansicht der MFG stehen die konkreten Tatvorwürfe, das Gewicht der persönlichen Verantwortung und die notwendige generalpräventive Wirkung des Strafrechts einer diversionellen Erledigung entgegen.

Nach der im Sommer 2024 von der MFG Oberösterreich eingebrachten Anzeige gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger wegen des Verdachts der Untreue wurden von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen und ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet. Damit wurde klar aufgezeigt, dass weder die Justiz noch die MFG irgendeine Form von Korruption oder Machtmissbrauch akzeptieren – unabhängig von Parteizugehörigkeit oder politischer Funktion.

In weiterer Folge wurde das Untreueverfahren auf Grundlage eines vom Gericht unterbreiteten Diversionsangebots gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt; darüber informierte das Gericht in einer Aussendung. Die MFG Oberösterreich sieht diese Entwicklung äußerst kritisch. Gerade im konkreten Fall sprechen die Umstände der Tat und das Gewicht der Schuld gegen eine diversionelle Erledigung: Die vorgeworfene Handlung erfolgte im Rahmen eines politischen Spitzenamtes, betraf den Einsatz öffentlicher Mittel und lag nach den Ermittlungsergebnissen überwiegend im Eigeninteresse des Amtsträgers. Würden solche Lösungen zur Regel, entstünde darüber hinaus faktisch ein Freibrief für politische Entscheidungsträger, Verantwortung durch Geldzahlungen zu umgehen. Diversionen in Fällen politischer Untreue senden ein fatales Signal an die Bevölkerung und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die MFG Oberösterreich setzt daher auf die Staatsanwaltschaft und erwartet – analog zum Fall des ÖVP-Klubobmannes August Wöginger – eine Beschwerde gegen die Diversion. Gerade bei politischem Amtsmissbrauch muss der Grundsatz gelten, dass Recht und Verantwortung nicht käuflich sind.

Darüber hinaus fordert der Landesparteiobmann der MFG Oberösterreich, Joachim Aigner, eine klare politische Konsequenz: „Sowohl ein Schuldspruch als auch eine Diversion müssen zwingend zum Verlust eines politischen Mandats führen.

Es ist reine Wortakrobatik, hier von ‚Übernahme von Verantwortung‘ statt von Schuldeingeständnis zu sprechen. Wer zahlt, um ein Strafverfahren zu beenden, übernimmt faktisch Schuld – und darf kein Mandat behalten“.

In diesem Zusammenhang erneuert Aigner seine Aufforderung an Landeshauptmann Thomas Stelzer sowie die ÖVP-Landesräte, innerhalb der eigenen Partei Konsequenzen zu ziehen, Wöginger den Rücktritt nahe zu legen und sich nötigenfalls für einen Entzug seiner politischen Funktionen einzusetzen. So würde es aussehen, für politische Verantwortung einzutreten. Es kann nicht sein, dass selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen oder gerichtlichen Entscheidungen politische Ämter unangetastet bleiben.

Die MFG sieht sich weiterhin als einzige politische Kraft, die Machtmissbrauch, Korruption und parteipolitische Freunderlwirtschaft konsequent aufzeigt – unabhängig davon, ob es um ÖVP, SPÖ oder andere etablierte Altparteien geht. Die Anzeige gegen Luger ist ein klares Beispiel für diesen Anspruch.

Abschließend richtet Aigner einen Appell an enttäuschte Funktionäre, Mandatare und politische Aktivisten anderer Parteien, insbesondere der ÖVP: „Wer sich für Transparenz, Verantwortung und eine Politik im Interesse aller Menschen im Land einsetzen möchte, findet bei der MFG eine politische Heimat. Die ÖVP schützt nur ihre Amigos, die MFG alle Bürger des Landes.“

Rückfragehinweis:MFG Oberösterreich
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