Initiativantrag: Abänderung des Oö. Handwerksberufeanpassungsgesetzes 2022

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Initiativantrag

der unterzeichneten Abgeordneten des MFG Klubs im Oö. Landtag
betreffend der Abänderung des Oö. Handwerksberufeanpassungsgesetzes 2022,
dahingehend, dass dieses für alle handwerklichen
Bediensteten und Hilfskräfte im Oö. Landesdienst und im Oö. Gemeindedienst angewendet werden.

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die in drei Stufen gestaffelten 14-maligen Zuschläge werden rückwirkend per 1.1.2023 auch für die handwerklichen Bediensteten und Hilfskräfte, welche in der alten Besoldung eingestuft sind, wie folgt angewendet:

  1. Unterstützende Berufe im handwerklichen Bereich mit der Schatten-LD 24 und 25 erhalten 75 Euro zusätzlich pro Monat;
  2. Angelernte Berufe im handwerklichen Bereich mit der Schatten-LD 20 bis 23 erhalten 125 Euro zusätzlich pro Monat;
  3. Facharbeiter mit der Schatten-LD 19 bzw. in entsprechend höher bewerteter, qualifizierter handwerklicher Verwendung erhalten 200 Euro zusätzlich pro Monat.

Diese Maßnahme soll im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auch für die Oö. Gemeindebediensteten gelten und die Kosten sollen vom Land OÖ übernommen werden, damit den Gemeinden daraus keine allfälligen zusätzlichen Kosten entstehen.

Begründung

Bei den handwerklichen Bediensteten und Hilfskräften, die noch in der alten Besoldung eingestuft sind, handelt es sich um jene Mitarbeiter, die schon vor dem Jahr 2001 im Oö. Landesdienst gestanden sind.

Im alten Gehaltsschema war es üblich, dass diese Mitarbeiter ihren Dienst mit einem sehr niedrigen Einstiegsgehalt angetreten haben und aufgrund der langen Dienstzeit heute ein Gehaltsniveau erreicht haben, das eine Option in das neue Gehaltsschema nicht mehr sinnvoll macht.

Es handelt sich bei diesen Mitarbeitern um langjährige, bewährte und treue Mitarbeiter des Entlohnungsschemas II im Oö. Landesdienst, die im unteren Gehaltsdrittel im Landesdienst eingestuft sind und gerade in der heutigen Zeit von den extremen Teuerungen am meisten betroffen sind.

Diese Mitarbeiter sind zusätzlich belastet, weil sie nicht in die KFL als Krankenkasse übernommen werden konnten, was bei allen neu eintretenden Mitarbeitern, wie auch bei den Beamten im Oö. Landesdienst, der Fall ist.

Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sollten daher bei den Gehältern der handwerklichen Bediensteten und Hilfskräfte die in drei Stufen gestaffelten 14-maligen Zuschläge rückwirkend per 1.1.2023 auch für die handwerklichen Bediensteten und Hilfskräfte, welche in der alten Besoldung eingestuft sind, ausbezahlt werden. Eine Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und auch nicht begründbar. 

Linz, am 20.04.2023

(Anm.: Fraktion der MFG)
Krautgartner, Häusler, Aigner

Beilage 500/2023

Gehälter handwerklich Bedienstete