„Kinderschutz ja – Überwachung nein“

MFG OÖ warnt vor EU-Plänen zur Messenger-Überwachung: Privatsphäre ist ein Grundrecht – kein Gnadenrecht

 

Mit der geplanten „Chatkontrolle“ will die EU-Kommission die Möglichkeit schaffen, private Nachrichten systematisch durchleuchten zu lassen. Für die MFG Oberösterreich ist das ein gefährlicher Schritt hin zu digitaler Massenüberwachung. „Wer den Rechtsstaat aushöhlt, um Sicherheit zu schaffen, gefährdet am Ende beides – Freiheit und Vertrauen“, warnt LAbg. Joachim Aigner.

Die Europäische Union verhandelt derzeit über die sogenannte Chatkontrolle (CSAR-Verordnung). Unter dem Deckmantel berechtigter Kinderschutzbemühungen werden Maßnahmen diskutiert, die tief in die Privatsphäre und Grundrechte aller Bürger eingreifen könnten. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema könnten künftig per behördlicher Aufdeckungsanordnung verpflichtet werden, Kommunikationsinhalte automatisiert zu durchsuchen – auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten. Ohne eine solche Anordnung wäre dies bislang weder erlaubt noch technisch vorgesehen.

 

„Der Schutz von Kindern ist zweifellos wichtig und notwendig“, betont LAbg. Joachim Aigner. „Aber dieser Schutz darf nicht als Türöffner für staatliche Überwachung missbraucht werden.

 

Wer die Privatsphäre aller Bürger aufgibt, um wenige Täter zu finden, gefährdet am Ende Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.“

Technisch bedeutet die Chatkontrolle, dass Nachrichten und Fotos künftig von automatischen Systemen durchsucht werden können sollen – sofern eine Behörde eine Aufdeckungsanordnung erlässt. Diese Anordnungen müssen laut Entwurf zwar „zielgerichtet und spezifiziert“ sein, damit die negativen Folgen für die Betroffenen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Dies soll etwa durch eine Beschränkung auf bestimmte Teile oder Aspekte eines Dienstes, etwa einzelne Kanäle oder Nutzergruppen, erreicht werden. Dennoch können die Anordnungen im Extremfall dienstweit gelten, also ohne Beschränkung auf bestimmte Nutzer. Kritiker warnen, dass die Verordnung eine flächendeckende Überwachung nicht ausschließt.

Die automatische Analyse von Kommunikationsinhalten soll anhand vorgegebener Indikatoren und technischer Mustererkennung erfolgen, teilweise unter Einsatz von KI-gestützten Verfahren. Solche Systeme sind fehleranfällig: Harmloser Inhalt könnte dabei fälschlich als verdächtig eingestuft werden, mit potenziell gravierenden Folgen für die Betroffenen. Datenschützer sehen darin einen gefährlichen Dammbruch, eine digitale Infrastruktur, die, einmal geschaffen, auch für andere Zwecke missbraucht werden kann.

IT-Fachleute und Branchenvertreter warnen: Eine Aufweichung der Verschlüsselung würde nicht nur private Chats, sondern die gesamte digitale Sicherheit Europas gefährden. Wenn vertrauliche Kommunikation nicht mehr sicher ist, leidet das Vertrauen in Demokratie, Wirtschaft und Justiz gleichermaßen.

 

Die MFG Oberösterreich fordert daher:

  1. Keine Client-Side-Scanning oder andere Formen automatisierter Inhaltsüberwachung.
  2. Wahrung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als Grundprinzip digitaler Sicherheit.
  3. Stärkung internationaler Ermittlungskooperationen und Ausbau spezialisierter Polizeieinheiten statt technischer Massenüberwachung.
  4. Einführung unabhängiger Kontrollinstanzen und jährlicher Evaluationsberichte über tatsächliche Wirksamkeit und Missbrauchsrisiken.
  5. Ausbau von Prävention, digitaler Bildung und Opferschutzprogrammen als nachhaltigere Alternative.

 

Der Schutz von Kindern und die Wahrung unserer Grundrechte dürfen kein Widerspruch sein“, so Aigner. „Freiheit und Sicherheit dürfen einander nicht ausschließen – aber wer den Rechtsstaat schwächt, schafft weder das eine noch das andere.“

 

 


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